Lafontaine fordert mehr Kontroll- und Beteiligungsrechte des Landtags in der Corona-Pandemie

Mehr Rechte des Landtags in der Corona-Pandemie fordert Oskar Lafontaine (Die Linke). In der nächsten Plenarsitzung werde die Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf erneut einbringen.
Hier zu sehen: Oskar Lafontaine (Die Linke). Archivfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Hier zu sehen: Oskar Lafontaine (Die Linke). Archivfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Hier zu sehen: Oskar Lafontaine (Die Linke). Archivfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
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Oskar Lafontaine, saarländischer Fraktionsvorsitzender der Linken, hat laut „dpa“ mehr Kontroll- und Beteiligungsrechte des Landtags in der Corona-Pandemie gefordert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf werde die Fraktion in der nächsten Plenarsitzung am Mittwoch (16. September) erneut einbringen. Lafontaine sehe sich in einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes von Ende August bestätigt.

Kontaktnachverfolgung für verfassungswidrig erklärt

In dem Urteil war die Vorschrift zur Kontaktnachverfolgung der saarländischen Corona-Verordnung für verfassungswidrig erklärt worden. Der Grund: Einen solchen Grundrechtseingriff könne nur ein Parlamentsgesetz rechtfertigen – nicht aber eine Rechtsverordnung der Landesregierung.

Die Landesregierung hat mittlerweile nachgebessert: Am 16. September wird sich der Landtag „dpa“ zufolge nun in erster Lesung mit einem Entwurf für ein solches Gesetz zur Kontaktnachverfolgung befassen.

Details des Gesetzentwurfs

Lafontaine erklärte, der von seiner Fraktion einzubringende Gesetzentwurf sehe vor, dass der Landtag bei Maßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes gehört werden müsse. Bei der Entscheidung, Bußgelder bei Verstößen gegen die Maskenpflicht zu erheben, habe die Saar-Regierung das Parlament wieder übergangen. Dabei wäre eine Beteiligung des Landtags sinnvoll. Im Mai hatten CDU und SPD den Entwurf der Linke abgelehnt, so die Nachrichtenagentur.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigener Bericht