Landesregierung ändert saarländische Quarantäneverordnung: Aufenthalt aus Risikogebieten möglich

Die saarländische Landesregierung hat die im Saarland geltende Quarantäneverodnung geändert. Ab dem 5. Oktober 2020 ist es für Einreisende aus Grenz-Risikogebieten möglich, sich unter bestimmten Voraussetzungen im Saarland aufzuhalten. Dies teilte das Gesundheitsministerium am heutigen Freitag (2. Oktober 2020) mit.

Änderung der saarländischen Quarantäneverordnung

Die saarländische Landesregierung hat die „Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus“ geändert. Ab dem 5. Oktober 2020 ist es insbesondere Einreisenden aus Grenz-Risikogebieten möglich, sich im Saarland aufzuhalten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Aufenthalt weniger als 24 Stunden andauert.

Alltag für Grenzgänger/innen soll erleichtert werden

„Die neue Regelung vereinfacht den Alltag vieler Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Risikogebieten wie Luxemburg. So ist es für sie nun zum Beispiel möglich bei uns im Saarland einkaufen zu gehen. Dennoch möchte ich an die gesamte Bevölkerung und alle Besucherinnen und Besucher appellieren: Verzichten sie auf Reisen, die nicht unbedingt notwendig sind. Bitte halten Sie sich auch weiterhin an die AHA-Regel. Insbesondere jetzt in der kalten Jahreszeit, müssen wir darauf achten, dass geschlossene Räume regelmäßig stoßgelüftet werden. Nur gemeinsam können wir die Infektionsraten im Saarland niedrig halten“, betonen Gesundheitsministerin Monika Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums vom 02.10.2020