Landesregierung verschärft Corona-Regelungen im Saarland: Ampel bleibt aber auf „Gelb“

Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Samstag (17. April 2021) zwar entschieden, dass die Corona-Ampel im Saarland weiterhin auf der Stufe "Gelb" bleibt. Dennoch soll es kleinere Regel-Verschärfungen geben, die bereits ab kommendem Montag (19. April 2021) in Kraft treten.
Im Saarland wird die aktuelle Rechtsverordnung an kleineren Stellen angepasst. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze
Im Saarland wird die aktuelle Rechtsverordnung an kleineren Stellen angepasst. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze
Im Saarland wird die aktuelle Rechtsverordnung an kleineren Stellen angepasst. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze
Im Saarland wird die aktuelle Rechtsverordnung an kleineren Stellen angepasst. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze

Corona-Ampel im Saarland bleibt auf „Gelb“

Bereits am gestrigen Freitagabend (16. April 2021) beriet sich der saarländische Ministerrat gemeinsam mit einem Expertengremium, um die aktuelle Corona-Situation im Saarland zu analysieren und zu beraten. Auf dieser Grundlage hat der Ministerrat am heutigen Samstag beschlossen, die Corona-Ampel im Saarland-Modell auf der Stufe „Gelb“ zu belassen.

Die aktuell geltende Corona-Rechtsverordnung im Saarland wird allerdings aufgrund des gesteigerten Infektionsgeschehens nicht nur um eine Woche verlängert, sondern auch an einigen Stellen verschärft. Zudem sollen das Testangebot und die Testpflicht ausgeweitet werden.

Die veränderten Regelungen im Saarland

Der Ministerrat hat am heutigen Samstag die folgenden Änderungen der Rechtsverordnung beschlossen, die ab kommendem Montag (19. April 2021) in Kraft treten:

– Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer Standards in allen Bereichen, in denen bisher die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestand.

– Keine Ausnahmen mehr bei der Testpflicht in der Außengastronomie, Theater und Konzerten – Alle Personen müssen ein negatives Testergebnis vorlegen.

– Ausweitung der Kontrollmaßnahmen durch die Vollzugspolizei

– Vorbereitung einer Testpflicht an den Grund- und Förderschulen und freiwilliges Testangebot an den Kindertageseinrichtungen.

Landesregierung appelliert an Bevölkerung

Die Landesregierung richtete am Samstag zudem den Appell an die Bevölkerung, weiter die Kontakte zu reduzieren und die Testmöglichkeiten konsequent zu nutzen. In einer aktuellen Mitteilung der Staatskanzlei heißt es hierzu: „Die Landesregierung appelliert an die Bevölkerung, die derzeitigen Maßnahmen weiter konsequent einzuhalten und wo immer möglich, im privaten und beruflichen Umfeld, die Kontakte weiter zu reduzieren. Zudem bittet die Landesregierung von dem großen und bundesweit einmaligen Testangebot, mit über 400 kostenlosen Testmöglichkeiten im gesamten Saarland, Gebrauch zu machen. Dies gilt auch für Bereiche, bei denen derzeit keine verpflichtende Testpflicht vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel bei privaten Treffen in den eigenen vier Wänden. Zusätzlich wird dringend empfohlen, die Kontakte auf einen möglichst gleichen Personenkreis zu beschränken“.

Verwendete Quellen:
– Angaben der Staatskanzlei des Saarlandes vom 17.04.2021