Landgericht Saarbrücken: Rentner (78) wegen sexuellem Missbrauch von Jugendlichen verurteilt

Das Landgericht in Saarbrücken hat einen 78-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Angeklagte zeigte sich geständig, relativierte seine Handlungen jedoch.
Das Landgericht Saarbrücken verurteilte den 78-Jährigen zu fünf Jahren Haft. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Das Landgericht Saarbrücken verurteilte den 78-Jährigen zu fünf Jahren Haft. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Das Landgericht Saarbrücken verurteilte den 78-Jährigen zu fünf Jahren Haft. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Das Landgericht Saarbrücken verurteilte den 78-Jährigen zu fünf Jahren Haft. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk

Rudi H. wurde beschuldigt, „sexuelle Handlungen an einem zur Tatzeit 13- bzw. 14-jährigen Jungen vorgenommen zu haben bzw. an sich vornehmen zu lassen. Zudem sollen sich kinderpornografische Schriften in seinem Besitz befunden haben“, so die Anklageschrift. Wie die „Bild-Zeitung“ berichtet, warf die Staatsanwaltschaft dem Senior Vergewaltigung in 13 Fällen vor. Die Taten sollen sich zwischen Juni 2019 und Juli 2020 abgespielt haben.

Rentner gab die Taten zu – bagatellisierte sie aber

Vor dem Landgericht gestand der alleinstehende Rentner die Taten. Allerdings habe er immer wieder versucht, seine Handlungen herunterzuspielen. So soll der Angeklagte etwa zugegeben haben, bei Google nach „irgendwelchen Sachen“ gesucht und sich dann Kinderpornos angeschaut zu haben. Aber nur, „um mal zu sehen, was es da so gibt.“ Er beichtete auch, an einem Nachbarsjungen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben, ergänzte laut „Bild“ jedoch: „aber nur zwei, drei Mal.“

Der Junge sei aus freien Stücken zu ihm gekommen

Der 73-Jährige räumte sogar ein, mit einem anderen Nachbarsjungen Sex gehabt zu haben, „aber der kam immer von sich aus und wollte das.“ Offenbar machte H. dem Jungen dabei laut „Bild“ auch Geschenke. Der Jugendliche sei jeden Tag gekommen und habe ihn angebettelt. Der Rentner habe ihm dann Geld zugesteckt. Zum 15. Geburtstag gab es ein Handy. Über dieses führte H. dann Sexchats mit dem Jungen.

Landgericht verurteilt H. zu fünf Jahren Haft

Vor Gericht zeigte der Angeklagte Reue: „Das tut mir furchtbar leid. Ich schäme mich auch, das hier zu erzählen“, so der 78-Jährige. Auch der betroffene Jugendliche berichtete über mehrere Stunden von den Ereignissen. Dabei war die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen. Rudi H. wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Hilfe für Opfer und potenzielle Täter:innen

Wer Opfer sexueller Gewalt wird oder fürchtet, dass es im Umfeld zu Missbrauch gekommen ist, bekommt Hilfe beim „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ und Tel. (0800)22-55-530. Menschen, die vermuten, pädophile Neigungen zu haben, können sich an das Projekt „Kein Täter werden“ der Berliner Charité wenden, Tel. (030)450-529-450.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Landgerichts Saarbrücken
– „Bild“-Zeitung
– eigene Recherche