Auch dem Saarpfalz-Kreis droht die Notbremse

Der Saarpfalz-Kreis ist aktuell der einzige Landkreis im Saarland, in dem die Corona-Notbremse noch nicht gezogen werden musste. Dies könnte sich allerdings schon in den nächsten Tagen ändern. Es drohen verschärfte Corona-Regeln.
Wie im restlichen Saarland droht nun auch im Saarpfalz-Kreis die Corona-Notbremse. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Harald Tittel
Wie im restlichen Saarland droht nun auch im Saarpfalz-Kreis die Corona-Notbremse. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Harald Tittel
Wie im restlichen Saarland droht nun auch im Saarpfalz-Kreis die Corona-Notbremse. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Harald Tittel
Wie im restlichen Saarland droht nun auch im Saarpfalz-Kreis die Corona-Notbremse. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Harald Tittel

Corona-Notbremse könnte auch im Saarpfalz-Kreis gezogen werden

Nachdem auch Merzig-Wadern am heutigen Montag (26. April 2021) die Corona-Notbremse ziehen musste, ist der Saarpfalz-Kreis aktuell der einzige Landkreis im Saarland, in dem noch die deutlich lockereren Regelungen des sogenannten Saarland-Modells gelten. Das könnte sich allerdings bereits in den nächsten Tagen ändern. Denn der Saarpfalz-Kreis lag nun zwei Tage hintereinander über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100. So wies der Kreis laut den maßgeblichen RKI-Zahlen am Sonntag eine Inzidenz von 113,2 und am Montag eine Inzidenz von 111,8 auf.

Liegt die Inzidenz im Saarpfalz-Kreis nun auch am morgigen Dienstag über 100, so greift die Notbremse und es gelten ab Donnerstag (29. April 2021) strengere Corona-Regelungen. Im Einzelnen würden die folgenden Verschärfungen drohen:

Kontaktbeschränkungen

Private Treffen wären dann nur noch mit einer Person erlaubt, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Insgesamt dürften sich maximal fünf Personen treffen – zu den beiden Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren werden nicht dazu gezählt.

Ausgangssperren im Saarpfalz-Kreis drohen

Zudem drohen dann auch im Saarpfalz-Kreis Ausgangssperren wie in den anderen saarländischen Landkreisen. Zwischen 22.00 und 05.00 Uhr darf man sich dann nur noch draußen aufhalten, wenn man dazu einen guten Grund hat. Ein solcher liegt laut Infektionsschutzgesetz unter anderem bei Notfällen oder beruflichen Gründen vor. Zwischen 22.00 und 24.00 Uhr ist es allerdings erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen, zum Beispiel um spazieren oder joggen zu gehen.

Außengastro müsste schließen

Die Außengastronomie, die bislang mit negativem Test besucht werden konnte, müsste dann auch im Saarpfalz-Kreis schließen. Abholen und liefern lassen wäre aber weiterhin möglich.

Nur noch Termin-Shopping im Einzelhandel

Für Kund:innen von Geschäften des täglichen Bedarfs (zum Beispiel Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Banken, Tankstellen) würde sich nichts ändern. Die übrigen Läden dürften beim Greifen der Notbremse aber nur noch Kund:innen herein lassen, die negativ auf das Coronavirus getestet worden sind und vorher bei dem Laden einen Termin gebucht haben (Click and Meet).

Sport nur eingeschränkt

Kontaktloser Individualsport dürfte nur noch alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand betrieben werden. Ausgenommen sind Kinder, wenn sie draußen kontaktlos in Gruppen von maximal fünf Kindern trainieren.

Wechselunterricht in Schulen

In den Schulen würde sich vorerst nichts ändern. Sie blieben auch weiterhin im Wechselunterricht. Erst ab einer Inzidenz von 165 käme es zum Distanzunterricht.

Körpernahe Dienstleistungen würden zum Großteil untersagt

Körpernahe Dienstleistungen zu medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Zwecken würden weiter erlaubt bleiben. Besuche bei Friseur:innen oder bei der Fußpflege wären nur mit negativen Corona-Tests möglich. Alle anderen körpernahen Dienstleistungen würden hingegen untersagt werden.

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– eigene Berichte