Gewalt gegen Rettungskräfte: Justiz im Saarland soll härter durchgreifen

Nachdem zwei Rettungssanitäter im Saarland übel beschimpft und bedrängt wurden, sollte die Täterin zunächst juristisch nicht belangt werden. Der Fall sorgte jedoch für Aufregung. Und ein Umdenken: Innenminister Bouillon und Justizstaatssekretär Theis wollen die Maßnahmen bei Gewalt gegen Amts- und Mandatsträger sowie Rettungskräfte verstärken. Das ist vorgesehen:
Gewalt gegen Einsatzkräfte soll im Saarland konsequenter und härter bestraft werden. Symbolfoto: Martin Bühler/dpa-Bildfunk & Pixabay
Gewalt gegen Einsatzkräfte soll im Saarland konsequenter und härter bestraft werden. Symbolfoto: Martin Bühler/dpa-Bildfunk & Pixabay
Gewalt gegen Einsatzkräfte soll im Saarland konsequenter und härter bestraft werden. Symbolfoto: Martin Bühler/dpa-Bildfunk & Pixabay
Gewalt gegen Einsatzkräfte soll im Saarland konsequenter und härter bestraft werden. Symbolfoto: Martin Bühler/dpa-Bildfunk & Pixabay

„Ich beobachte mit großer Sorge seit einiger Zeit einen Anstieg der Gewalt gegen die Menschen, die sich dem Schutz und der Hilfe von uns allen verschrieben haben“, sagte Innenminister Klaus Bouillon. „Diese Angriffe sind Angriffe auf uns alle und gehören zu den Auswüchsen einer Verrohung der Gesellschaft, die wir nicht länger hinnehmen werden.“

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Um verbale und physische Gewalt gegen Einsatzkräfte, Amts- und Mandatsträger einen Riegel vorzuschieben, wurden nun Vorschläge für ein effektiveres Vorgehen von Polizei und Justiz im Saarland vorgestellt.

Beschleunigtes Verfahren

Ab dem 1. März soll bei der Staatsanwaltschaft das sogenannte beschleunigte Verfahren verstärkt angewandt werden. Nur wenige Stunden nach der Tat können die Täter so bereits vor einem Strafrichter sitzen. So solle laut Theis deutlich werden, „dass die Strafe der Tat auf dem Fuße folgt“.

„Öffentliches Interesse“ bei Taten gegen Einsatzkräfte

Eine Richtlinie, die bereits für Polizeibeamte gilt, soll nun auch für andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Mandatsträger und Rettungskräfte gelten. Bei Straftaten gegen Personen, die im Einsatz für das Gemeinwohl tätig sind, soll die Staatsanwaltschaft wegen des „öffentlichen Interesses“ auf Anzeige tätig werden. Die Opfer müssen nicht privat klagen.

Verschärfte Strafen bei Anfeindungen von Politikern im Netz

Kommunale Mandatsträger seien viel zu oft Opfer von Anfeindungen in sozialen Netzwerken. Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens müssen auch auf dieser Ebene verfolgt werden. Das Mindestmaß von drei Monaten bis fünf Jahren solle daher häufiger angewandt werden, wenn diffamierende Äußerungen getätigt werden.

Stalking gegen Amts- und Mandatsträger

Kommunale Amts- oder Mandatsträger müssen in ihrem Wirkungskreis besser geschützt werden, wenn jemand unbefugt ihre private räumliche Nähe aufsucht oder Telekommunikationsmittel missbräuchlich verwendet“, äußerte Theis. Daher werde das Saarland eine Idee aufgreifen, die einen neuen Straftatbestand des Stalkings gegen Amts- und Mandatsträger vorsieht.

Angriffe auf Polizisten sollen härter bestraft werden

Obwohl 2017 der Schutz von Vollstreckungsbeamten durch ein neues Gesetz gestärkt werden sollte, kam es weiterhin zunehmend zu Übergriffen auf Polizisten im Saarland. Bouillon wolle sich daher dafür einsetzen, dass das Strafmaß auf mindestens sechs Monate festgelegt wird. Bei der nächsten Innenministerkonferenz soll die Strafverschärfung besprochen werden.

Sonderansprechpartner, Richtlinien und Lagebild

Ein zentraler Ansprechpartner soll alle Angriffe auf Einsatzkräfte von Polizei, Justiz, Rettungsdienste und Mandatsträger aufnehmen und bündeln. Personen des öffentlichen Lebens können außerdem in einem Richtlinienkatalog Empfehlungen erhalten, wie sie mit Bedrohungen am besten umgehen. Zudem sollen Lagebilder erstellt werden, um einen Trend bei diesen Angriffen herauszufiltern.

Bei den Maßnahmen handelt es sich zunächst um Vorschläge. Diese sollen nun durchgesetzt werden. Dies solle zeigen, „dass wir es nicht tolerieren, dass diejenigen, die sich im Besonderen in den Dienst unserer Gesellschaft stellen beleidigt, angepöbelt oder sogar körperlich angegriffen werden“, so der Innenminister.

Verwendete Quellen:
• Pressemitteilung des Innenministeriums, 28.02.2020
• Eigene Artikel