Muslimische Bestattungen ab jetzt in Neunkirchen möglich

Ab sofort können sich auch Muslime auf dem Friedhof im Neunkircher Stadtteil Furpach bestatten lassen. Der Stadtrat habe über die Änderung der Friedhofssatzung bereits im September entschieden, teilte die Stadt am heutigen Donnerstag (14. Oktober 2021) mit.
Eigenes Grabfeld für Muslime
Für die Bestattung muslimischer Gläubiger richtete sie zusammen mit Vertretern der türkischen Gemeinde ein spezielles Grabfeld (Fläche 15 mal 30 Meter) auf dem Zentralfriedhof her, das zurzeit als Wiesenfläche angelegt ist. In dem Feld ist es möglich, Verstorbene in Richtung Osten zu bestatten. Nach islamischem Recht muss die tote Person auf der rechten Seite liegend mit Blick Richtung Mekka bestattet werden. Insgesamt bietet die neue Grabfläche Platz für rund 80 Menschen. Die Gräber haben ein Nutzungsrecht von 25 Jahren und werden von der Stadt als Wiesengräber angelegt, da nach islamischem Recht die Angehörigen keine Pflege übernehmen.
Bürgermeisterin: Tod ist Teil der Integration
„Auch der Tod ist wichtiger Teil der Integration. Viele Menschen muslimischen Glaubens unserer Stadt möchten in Neunkirchen beerdigt werden. Sie haben in Neunkirchen ihr Leben verbracht und ihre Angehörigen wohnen hier“, sagte Bürgermeisterin Lisa Hensler (SPD). Es sei daher folgerichtig, dass sie sich auch in ihrer Heimatstadt bestatten lassen können.
Fester Ablauf bei Bestattungen
Laut den Angaben ist bei einer muslimischen Bestattung ein fester Ablauf vorgeschrieben. Am Tag des Todes führt der Imam die rituelle Waschung durch. Da sie in den Räumlichkeiten des Zentralfriedhofes nicht möglich ist, findet diese im Hospiz Neunkirchen statt. Es hat dafür einen eigenen Raum hergerichtet, in dem die Waschungen stattfinden können. Die verstorbenen Muslime werden dort nach der Waschung in weiße Leinentücher gehüllt und anschließend eingesargt.
Der Bestatter überführt die verstorbene Person danach zum Friedhof. Nach dem Totengebet beginnt die eigentliche Beerdigung. Männer tragen einen Sarg auf einer Bahre zum vorgesehenen Grab, vor dem Sarg geht der Imam. Am Grab zitiert er einige Verse aus dem Koran und hält eine Rede.
Bestattung ohne Sarg
Gemäß dem Paragrafen 31 Absatz 2 des Saarländischen Bestattungsgesetzes kann der Friedhofsträger in seiner Friedhofssatzung Regelungen zur Ausnahme von der Sargpflicht (sarglose Bestattung) für Verstorbene aufnehmen, deren religiöse Glaubensüberzeugung eine Sargbestattung nicht erlaubt. Dies gilt aber nur, solange keine gravierenden medizinischen beziehungsweise polizeilichen Gründe eine Sargbestattung erforderlich machen. Auch in den Fällen der sarglosen Bestattung wird der Leichnam bis zur Grabstelle in einem verschlossenen Sarg transportiert.
An der Grabstätte wird der Leichnam von den Angehörigen oder dem Bestatter aus dem Sarg gehoben und an die im Grab stehenden Angehörige übergeben. Die Ausrichtung des Leichnams im Grab (Blick Richtung Mekka) sowie die Entfernung eventuell benötigter Hilfsmittel erfolgt durch die Angehörigen beziehungsweise den Bestatter. Das Ablassen und Anbringen einer möglichen Holzabdeckung über dem Leichnam erfolgt ebenfalls durch sie. Danach wird von den Angehörigen und der Trauergesellschaft das Grab teilweise verfüllt. Sobald die Trauergesellschaft die Grabstätte verlassen hat, wird die Restverfüllung der Grabstätte durch Mitarbeiter:innen der Stadt vorgenommen.
Muslimen-Vertreter sehen neue Bestattungsmöglichkeit als wichtigen Teil der Integration
„Wir danken Rat und Verwaltung für die Einführung: Das ist wegweisend und wichtig für gelingende Integration. Im Extremfall mussten Muslime in der Vergangenheit in ihr Heimatland überführt werden, damit sie dort bestattet werden konnten“, so Umut Kahya, Vorsitzender von DITIP Yunus. „Die Bereiche Trauer und Tod sind essenziell für eine nachhaltige Integration. Gerade für die lebenden Nachfahren verstorbener Menschen“ meint Faruk Özdemir von der Alevitischen Gemeinde.
Kontakt für die muslimischen Bestattungen: Kreisstadt Neunkirchen, Friedhofsverwaltung, Tel. (06821)202601 oder per E-Mail an friedhofsverwaltung(at)neunkirchen.de.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Stadt Neunkirchen, 14.10.2021