Mädchen (3) in Lebacher Einrichtung schwer sexuell missbraucht

Wie nun bekannt wurde, kam es in Lebach bereits 2018 zu einem Fall von schwerem sexuellen Missbrauch. Sozialverbände üben Kritik an einem fehlenden Kinderschutzkonzept.
Hier zu sehen: das Ankerzentrum in Lebach. Foto: BeckerBredel
Hier zu sehen: das Ankerzentrum in Lebach. Foto: BeckerBredel
Hier zu sehen: das Ankerzentrum in Lebach. Foto: BeckerBredel
Hier zu sehen: das Ankerzentrum in Lebach. Foto: BeckerBredel

Im Juli 2018 kam eine junge Frau mit ihren dreijährigen Zwillingsmädchen an der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende (ab September 2018: Ankerzentrum in Lebach) an. Zunächst war die Familie alleine auf einer Etage. Doch kurz darauf zog wohl eine Gruppe männlicher Flüchtlinge auf demselben Stockwerk ein. Einen Tag später wurde eines der beiden drei Jahre alten Mädchen vergewaltigt. So schilderte Anwalt Frank-Thomas Bienko dem „SR“ die Geschehnisse von 2018. Der Fall wurde erst jetzt bekannt.

Kampf gegen Abschiebebescheid

Während der Täter gefasst und verurteilt wurde, erhielt die Mutter einen Abschiebebescheid. Dass die Erlebnisse sie traumatisiert haben, hätte die junge Mutter nicht ausreichend glaubhaft gemacht, hieß es in der Begründung. Laut „SR“ beschäftigte sich in der Folge die Härtefallkommission mit der Angelegenheit.

Letztlich hielt sich Innenminister Klaus Bouillon (CDU) an die Empfehlung der Kommission, dem Abschiebebescheid nicht zu folgen. Demgemäß darf die kleine Familie in Deutschland bleiben, geht aus dem Medienbericht hervor. Dennoch ist Anwalt Frank-Thomas Bienko überzeugt: Die Geschehnisse hätte man verhindern können, „wenn die Familie anders untergebracht worden wäre“.

Sozialverbände üben Kritik

Das Entwickeln eines entsprechenden Kinderschutzkonzeptes hatten Sozialverbände bereits vor 2018 gefordert. Stefan Behr vom Landesverband des Deutschen Kinderschutzbundes erklärte: Eine Kollegin aus einer Fachberatungsstelle war sogar zur Beratung vor Ort. Warum es allerdings zu keiner Umsetzung kam, entziehe sich seiner Kenntnis, schreibt der „SR“.

Darüber hinaus beklagen die Sozialverbände laut des Medienberichts mangelnde medizinische Versorgung von Kindern am Ankerzentrum, unzureichende Behandlung von psychischen Traumata sowie eine unausgewogene Ernährung.

Am Donnerstag (30. Januar 2020) kommentierte die parlamentarische Geschäftsführerin Petra Berg (SPD) den Fall: „Ich bin zutiefst betroffen und erschüttert über den heute bekannt gewordenen Vorfall […]. Die Trennung von alleine reisenden Männern und alleine reisenden Frauen, insbesondere Frauen mit Kindern, ist für mich Grundbedingung zum Betrieb des Ankerzentrums.“ Laut Berg werde der Vorfall im kommenden Justizausschuss behandelt.

So antwortet das Innenministerium

In einer Stellungnahme des Innenministeriums heißt es: Es existiere ein Gewaltschutzkonzept, das besonders schutzbedürftige Gruppen berücksichtige. Darüber hinaus habe das Konzept ein Kinderschutzteam nominiert. Eine räumliche Trennung von Kindern und männlichen Erwachsenen sei jedoch nicht immer möglich. Und zwar „angesichts der Raum- und Gebäudesituation“, zitiert der „SR“ Christof Hoffman, den Direktor des Landesverwaltungsamts (für das Ankerzentrum in Lebach zuständig).

Hintergründe

Das Wort „Anker“ steht für An(kunft), k(ommunale Verteilung), E(ntscheidung) und R(ückführung). Bereits zuvor sei Lebach eine zentrale Einrichtung gewesen, in der Behörden Hand in Hand gearbeitet hätten.

Nach Angaben des Medienberichts, der sich auf Zahlen des Innenministeriums beruft, kam es 2017 sowie 2018 zu dreizehn Fällen von Gewalt gegen Frauen und Kinder. Zwei dieser Fälle seien als schwerer sexueller Missbrauch einzustufen.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk