Wildschweine wüten in Ensdorfer Gärten – Gemeinde gibt Tipps

Wildschweine dringen derzeit nachts in private Gärten ins Ensdorf ein. Auf der Suche nach Nahrung hinterlassen sie Schäden. Die Gemeinde gibt Tipps, wie man sich vor einem ungebetenen Besuch schützen kann.
Nach Angaben einiger Bürger in Ensdorf sind aktuell Wildschweine für Schäden in Gärten verantwortlich. Foto (Hintergrund): Gabi Schumacher/Gemeinde Ensdorf | (Wildschwein) Pixabay
Nach Angaben einiger Bürger in Ensdorf sind aktuell Wildschweine für Schäden in Gärten verantwortlich. Foto (Hintergrund): Gabi Schumacher/Gemeinde Ensdorf | (Wildschwein) Pixabay
Nach Angaben einiger Bürger in Ensdorf sind aktuell Wildschweine für Schäden in Gärten verantwortlich. Foto (Hintergrund): Gabi Schumacher/Gemeinde Ensdorf | (Wildschwein) Pixabay
Nach Angaben einiger Bürger in Ensdorf sind aktuell Wildschweine für Schäden in Gärten verantwortlich. Foto (Hintergrund): Gabi Schumacher/Gemeinde Ensdorf | (Wildschwein) Pixabay

Zurzeit dringen Wildschweine in private Gärten ins Ensdorf (Landkreis Saarlouis) ein. Auf der Suche nach Nahrung durchwühlen sie nachts den Erdboden – und hinterlassen so teilweise Schäden. Das geht aus einer Pressemitteilung der Gemeinde hervor, die sich auf Angaben von Bürgern beruft.

Maßnahmen gegen Wildschweine

Das Problem ist im Landkreis keineswegs unbekannt. Bereits 2018 beschloss die Stadt Saarlouis einige Maßnahmen, um die wütenden Wildschweine aus Siedlungsgebieten zu verdrängen. Die Details dazu gibt es hier zum Nachlesen: Wie Saarlouis das Wildschwein-Problem in den Griff bekommen möchte.

Wildschwein rennt in zwei Püttlinger Geschäfte

Auch in Ensdorf sollen nun einige Maßnahmen Abhilfe schaffen. Entsprechende Tipps gibt die Gemeinde in einer Mitteilung:

– stabile Gartenzäune errichten, bestenfalls mit Betonsockel
– Tiere nicht füttern
– keine Essensreste im Garten kompostieren
– Fallobst aufsammeln
– Gelbe Säcke erst kurz vor der Abholung bereitstellen
– Abfalltonnen gut verschließen

Keine Haftung

Wildtiere haben keinen Halter, informiert die Gemeinde. Daher kann auch niemand für Schäden haftbar gemacht werden, die sie in Hausgärten hinterlassen. Und: Nach Paragraf 4 des Saarländischen Jagdgesetzes dürfen zuständige Jäger in befriedeten Gebieten nicht schießen. Die Jagd ruht, da das Sicherheitsrisiko zu hoch wäre.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Gemeinde Ensdorf, 05.02.2020