Bedrohte ein Jäger in Ottweiler eine Hundehalterin mit seinem Gewehr?

Bereits im April 2017 soll ein Jäger sein Gewehr auf eine Hundehalterin gerichtet haben. Der vermeintliche Grund: Die Frau habe ihren Hund nicht an die Leine genommen. Das Amtsgericht Ottweiler traf in diesem Fall nun eine Entscheidung.
Richtete der Jäger sein Gewehr auf eine Hundehalterin? Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Carsten Rehder
Richtete der Jäger sein Gewehr auf eine Hundehalterin? Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Carsten Rehder
Richtete der Jäger sein Gewehr auf eine Hundehalterin? Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Carsten Rehder
Richtete der Jäger sein Gewehr auf eine Hundehalterin? Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Carsten Rehder

Ein Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht: Eine Frau sagt, ein Jagdpächter aus der Gemeinde Nohfelden habe sein Gewehr auf sie gerichtet, da sie ihren Hund nicht an der Leine führte. Darüber berichtet unter anderem die „Saarbrücker Zeitung“ (SZ).

Der Angeklagte wiederum behauptet, dass beide Parteien durchaus gestritten hätten. Sein Gewehr habe er aber weder in die Hände genommen noch auf die Frau gerichtet. Das Gericht hielt während der Verhandlung beide Positionen der Streitenden für möglich.

Laut „SZ“ habe dieses dem Angeklagten daher angeboten, das Verfahren einzustellen. Wenn er 300 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahle. Auf diesen Vorschlag ging der Jäger auch ein.