Landtag für neues Gesetz zur Kontaktnachverfolgung im Saarland

Die Verfassungsrichter gaben den Auftrag, der saarländische Landtag reagierte - mit einem Gesetz statt einer Verordnung in Sachen Corona. Aber dabei soll es nicht bleiben.

Der saarländische Landtag hat ein Gesetz zur Verfolgung von Kontakten bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht. Einstimmig beschlossen die Abgeordneten am heutigen Mittwoch (16. September 2020) in erster Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung.

Urteil von Verfassungsgericht

Sie reagierten damit auf ein Urteil des Saar-Verfassungsgerichtshofs vom 28. August. Die Verfassungsrichter hatten bemängelt, dass die bisherige Vorschrift zur Verfolgung von Kontakten beispielsweise in Restaurants oder bei Veranstaltungen nur als Verordnung von der Regierung erlassen worden war.

Gesetz soll Kompetenzen klären

Zugleich kündigte die Koalition von CDU und SPD an, mit einem Gesetz grundsätzliche Fragen der Kompetenzen des Parlaments und der Regierung bei der Reaktion auf eine Pandemie zu klären. Ein Entwurf dafür solle im Oktober oder November vorgelegt werden, sagte die Abgeordnete Petra Berg (SPD). „Mit einem solchen Gesetz betreten wir juristisches Neuland“, sagte sie. „Wir wollen das Parlament auch in der Krise stärken.“ Der CDU-Fraktionsvorsitzende Alexander Funk sagte: „Alles, was langfristig geregelt werden kann, das werden wir in einem Corona-Gesetz regeln.“ Er betonte, die bisherigen Rechtsverordnungen seien aber durch das Infektionsschutzgesetz durchaus „demokratisch legitimiert“ worden.

Kontaktverfolgung soll jetzt rechtssicher sein

Der am Mittwoch an den Gesundheitsausschuss weitergeleitete Gesetzentwurf über die Kontakt-Nachverfolgung soll dem öffentlichen Gesundheitsdienst „rechtssicher“ ermöglichen, die Kontakte von mit Covid-19 infizierten Personen nachzuverfolgen. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es weiter, angesichts der schrittweisen Öffnung aller Lebensbereiche und damit zunehmenden Kontakten sei es wichtig, dass die Hygieneregeln ebenso wie die Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung „im Alltagsleben integriert bleiben“.

Linken-Entwurf sieht Stärkung des Parlaments vor

Bei Enthaltung der Regierungskoalition von CDU und SPD wurde auch ein Gesetzentwurf der Linken zur Beratung in den Ausschuss überwiesen. Auch er sieht eine Stärkung des Parlaments vor. Der Linke-Fraktionsvorsitzende Oskar Lafontaine sagte zur Begründung, Einschränkungen von Grundrechten müssten vor dem Parlament begründet werden. Regierungen müssten manchmal „zügig handeln“ können, doch müsse das Parlament auf jeden Fall im Nachhinein damit befasst werden. Er bedauerte Unklarheit darüber, in welchem Umfang die Polizei auf Kontaktdaten beispielsweise aus Restaurants zugreifen könne. Die Abgeordnete Berg wies darauf hin, dass dieser Zugriff durch die Strafprozessordnung und nicht durch ein Landesgesetz geregelt werde.

Berg: „Stunde der Parlamente“ gekommen

Berg sagte, man habe sich nicht über die Gefährlichkeit des Virus geirrt. „Die relativ entspannte Lage ist das Ergebnis harter Arbeit, solidarischer Disziplin und milliardenschwerer Investitionen.“ Jetzt sei aber die Stunde der Parlamente gekommen. Über Beschränkungen und Lockerungen müsse künftig im Parlament beraten werden, „und zwar regelmäßig bevor sie in Kraft treten“.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur