Lebenslang wegen Mordes aus Eifersucht: Mann aus Lebach verurteilt

Das Landgericht in Fulda/Hessen hat am heutigen Mittwoch (8. Juli 2020) einen 28-jährigen aus Lebach zu lebenslanger Haft verurteilt. Der aus dem Irak stammende Mann wurde des Mordes schuldig gesprochen.
Das Gericht verurteilte den Lebacher zu lebenslanger Haft. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Stefan Puchner
Das Gericht verurteilte den Lebacher zu lebenslanger Haft. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Stefan Puchner
Das Gericht verurteilte den Lebacher zu lebenslanger Haft. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Stefan Puchner
Das Gericht verurteilte den Lebacher zu lebenslanger Haft. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Stefan Puchner

Lebenslange Haft wegen Mordes aus Eifersucht: So lautet laut „dpa“ das Urteil des Landgerichts Fulda gegen einen Lebacher. Der aus dem Irak stammende Mann hatte seine 27-jährige Frau (ebenfalls aus dem Irak) am 9. August 2019 so stark gewürgt, dass sie ins Koma fiel. Am nächsten Tag verstarb die Frau im Krankenhaus.

Wie „dpa“ meldet, hinterlässt die 27-Jährige zwei Kinder im Alter von inzwischen sechs und neun Jahren. Der Verurteilte muss laut Urteil an jedes Kind 15.000 Euro Hinterbliebenengeld zahlen.

Einschätzung: Angeklagter voll schuldfähig

Laut Gutachter-Einschätzung ist der Angeklagte voll schuldfähig. Er soll heimtückisch und vorsätzlich gehandelt haben. Der Richter erklärte laut „dpa“, die Frau habe bei dem Gespräch unter vier Augen nicht mit einer tödlichen Gefahr gerechnet. Sie sei völlig arglos gewesen. Der 28-Jährige habe sie fast drei Minuten lang gewürgt und ihren Tod so in Kauf genommen.

Eifersucht als Motiv

Nach Gerichtsangaben war das Motiv Eifersucht – aber auch Wut, Verlustangst und Verzweiflung. Die Frau hatte zuvor angekündigt, sich wegen eines anderen Mannes von ihm trennen zu wollen, meldet „dpa“. Um Abstand zu gewinnen, war sie zu Bekannten nach Bad Salzschlirf gereist.

Der Mann war mit einem Freund hinterhergefahren, um sich mit ihr auszusprechen. In der Wohnung der Bekannten kam es dann zu der Tat. Der Verteidiger überlegt, Revision gegen das Urteil einzulegen, so „dpa“. Das Paar war 2016 aus dem Irak in die Türkei geflohen und hatte seit 2018 in Deutschland gelebt.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigener Bericht