Legalisierung von Cannabis: Diese Regeln gelten ab 1. April 2024

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag (22. März 2024) den Weg für eine teilweise Cannabis-Legalisierung in Deutschland freigemacht. Ab 1. April 2024 sollen Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben erlaubt werden. Für alle, die sich fragen, was dann legal ist und was nicht, haben wir hier die wichtigsten Regelungen zusammengefasst:
In Deutschland gelten ab 1. April 2024 neue Regeln zum Konsum und Anbau von Cannabis. Symbolfotos: Karl-Josef Hildenbrand/dpa-Bildfunk
In Deutschland gelten ab 1. April 2024 neue Regeln zum Konsum und Anbau von Cannabis. Symbolfotos: Karl-Josef Hildenbrand/dpa-Bildfunk

Bundesrat macht Weg frei für Cannabis-Legalisierung

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag (22. März 2024) den Weg für die teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland freigemacht. In einer Abstimmung ließ das Verfassungsorgan ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das den Besitz und Anbau der Droge unter bestimmten Vorgaben ab 1. April 2024 erlaubt. Damit das Gesetz ab Ostermontag in Kraft tritt, muss es jetzt noch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet und amtlich verkündet werden.

Cannabis legal ab 1. April: Diese Regeln gelten künftig

Welche Regeln ab dem 1. April für den Umgang mit Cannabis gelten, haben wir hier für euch zusammengefasst.

Ist Kiffen ab 1. April legal? Darf ich Cannabis mit mir tragen?

Wer volljährig – also über 18 Jahre alt – ist, darf ab 1. April 2024 in Deutschland ganz legal mit bis zu 25 Gramm Cannabis auf der Straße herumlaufen. Im eigenen Zuhause dürfen sogar bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf gelagert werden. Auch das Rauchen von Joints in der Öffentlichkeit ist dann erlaubt. Einschränkungen von Cannabis-Konsum gibt es allerdings überall dort, wo Kinder und Jugendliche in der Nähe sind.

Wo darf ich kein Cannabis in der Öffentlichkeit konsumieren?

Demnach ist der öffentliche Konsum von Cannabis in folgenden Fällen beschränkt:

  • kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren
  • kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 07.00 und 20.00 Uhr
  • kein Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten. Eine Sichtweite ist bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben
  • kein Konsum in Anbauvereinigungen und in Sichtweite von Anbauvereinigungen

Dürfen Minderjährige Cannabis kaufen und konsumieren?

Nein. Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis ist für Minderjährige weiterhin verboten. Die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche wird bestraft.

Wird Dealen mit Cannabis jetzt legal?

Nein, das Dealen mit Cannabis, zum Beispiel der Verkauf auf der Straße oder in Privatwohnungen, bleibt weiter illegal.

Darf ich Cannabis zu Hause selbst anbauen?

Erwachsene, die in Deutschland seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen zum Zwecke des Eigenkonsums an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Die Anzahl von drei Cannabispflanzen gilt je volljähriger Person eines Haushalts. Beim Anbau von Cannabis sind Sicherheitsvorkehrungen zu beachten. So muss sichergestellt werden, dass Cannabis, Cannabispflanzen und Cannabissamen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte geschützt sind.

Wo kann ich Cannabis bzw. Cannabissamen legal kaufen?

Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet oder per Fernabsatz und der Versand nach Deutschland ist zulässig. Zudem dürfen bis zu sieben Cannabissamen oder fünf Stecklinge pro Monat von Anbauvereinigungen an volljährige Nicht-Mitglieder zum Zweck des privaten Eigenanbaus weitergeben werden, sofern die Cannabissamen und Stecklinge beim gemeinschaftlichen Eigenanbau entstanden sind. Bei einer gemischten Weitergabe von Samen und Stecklingen dürfen insgesamt maximal fünf Samen und Stecklingen abgegeben werden.

Darf ich nach dem Kiffen noch Auto fahren?

Nein, bekifft Autofahren ist nicht erlaubt. Die Bundesregierung wollte eigentlich bis Ende März einen THC-Grenzwert für Autofahrer:innen definieren. Bisher ist das allerdings noch nicht passiert. Das Bundesgesundheitsministerium hat bis dato lediglich die folgenden Informationen veröffentlicht: „Jeder Teilnehmende am Straßenverkehr muss fahrtüchtig sein; die Straßenverkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben. Derzeit werden die Grenzwerte für THC im Blut durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf wissenschaftlicher Grundlage untersucht und ermittelt. Hierzu wurde eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, bestehend aus Expertinnen und Experten der Bereiche Medizin, Recht und Verkehr, unter Federführung des BMDV mit dem Ziel der Ermittlung eines festzulegenden THC-Grenzwertes eingerichtet. Die Arbeitsgruppe soll bis Ende März 2024 einen THC-Grenzwert vorschlagen. Bis zur entsprechenden Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten die aktuellen Vorgaben“.

Darf ich eine Anbauvereinigung für Cannabis gründen?

Erlaubt werden mit dem Gesetz auch nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. Anbauvereinigungen bedürfen dazu einer behördlichen Erlaubnis. Weitergehende Informationen zu den Regelungen für Anbauvereinigungen findet ihr auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums unter dem Punkt „Anbauvereinigungen“.

Verwendete Quellen:
– Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
– eigene Recherche