Erste Cannabis-Clubs im Saarland am Start: So heißen sie
Cannabis-Club in den Startlöchern
Sie heißen Cannabis Connection, CSC 420-Saar oder CSC Maui Waui. Es handelt sich um Vereine, die in diesem Jahr im Saarland gegründet wurden, um ab dem 1. Juli beim Start als mögliche Anbaubauvereinigung für Cannabis dabei zu sein. Und es werden langsam mehr, wie eine Umfrage bei zuständigen Amtsgerichten im Saarland ergab.
Um als Cannabis-Anbauvereinigung loslegen zu dürfen, braucht es neben einer offiziellen Eintragung als Verein auch eine behördliche Genehmigung. Im Bereich des Amtsgerichts Lebach seien zwei Vereine eingetragen: CSC Maui Waui und Cannabis Connection hätten beide ihren Sitz in Schmelz, teilte das Gericht auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Weitere Anträge lägen derzeit nicht vor.
Kein Ansturm
Die Direktorin des Amtsgerichts Saarlouis, Christiane Schmitt, nannte ebenfalls bereits zwei eingetragene Vereine im dortigen Vereinsregister: Cannabis Union in Saarlouis und CSC 420-Saar in Dillingen. Auch hier seien aktuell keine weiteren Eintragungen beantragt. „Angesichts der geringen Anzahl kann man nicht von einem Ansturm sprechen“, sagte sie.
Im Bezirk des Amtsgerichts St. Ingbert sei bisher ein entsprechender Verein gegründet worden, teilte Direktorin Marion Walther mit. Er heiße Saarhanf St. Ingbert und sei noch nicht im Vereinsregister eingetragen. Weitere Anträge lägen nicht vor. Es werde aber mit weiteren Vereinsgründungen gerechnet, sagte Walther.
Fehlanzeige sowohl bei Eintragungen als auch bei vorliegenden Anträgen gab es dagegen bei den Amtsgerichten Völklingen, Homburg, Merzig und Neunkirchen.
Besitz und Eigenanbau erlaubt
Seit dem 1. April, an dem der erste große Teil des Cannabis-Gesetzes des Bundes in Kraft getreten ist, ist grundsätzlich der Besitz und Eigenanbau begrenzter Mengen an Cannabis für Volljährige erlaubt. Cannabis-Anbauvereinigungen dürfen nach dem Gesetz ab dem 1. Juli an den Start gehen.
Behördliche Genehmigung
Noch unklar ist im Saarland, welche Stelle die behördliche Erlaubnis für die Anbauvereinigungen erteilt. Eine Lösung zeichne sich aber ab und werde aktuell zwischen den Ministerien final abgestimmt, sagte die Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Saarbrücken. Eine Rechtsverordnung dazu sei in Arbeit. Der Schwerpunkt des Ministeriums werde auf Prävention, vor allem im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes liegen, sagte sie.
Diese Regeln gelten für Cannabis-Clubs
Laut Gesetz gibt es für Anbauvereinigungen etliche Voraussetzungen: Sie müssen mindestens 200 Meter von Schulen, Spielplätzen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche entfernt sein. Die Clubs dürfen maximal 500 Mitglieder haben, wobei Mitglieder mindestens drei Monate dabei sein müssen. Diese Regel solle grenzüberschreitenden Drogentourismus vermeiden, teilte das Gesundheitsministerium in Berlin mit.
Eine Anbauvereinigung soll künftig Cannabis an seine Mitglieder zur Deckung des eigenen Bedarfs abgeben. Erlaubt sind höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und höchstens 50 Gramm Cannabis pro Monat je Mitglied. An Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren dürfen im Monat höchstens 30 Gramm Cannabis gehen – der THC-Gehalt von zehn Prozent darf nicht überschritten werden.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur