Liegestütze auf Saarbrücker Altar also doch Kunst?

Für den Angeklagten Alexander Karle hat sich die Berufung gelohnt.
Alexander Karle machte für sein Projekt Liegestütze auf dem Altar der Kirchengemeinde St. Johann. Foto: Video Pressure to Perform/Alexander Karle/dpa
Alexander Karle machte für sein Projekt Liegestütze auf dem Altar der Kirchengemeinde St. Johann. Foto: Video Pressure to Perform/Alexander Karle/dpa
Alexander Karle machte für sein Projekt Liegestütze auf dem Altar der Kirchengemeinde St. Johann. Foto: Video Pressure to Perform/Alexander Karle/dpa
Alexander Karle machte für sein Projekt Liegestütze auf dem Altar der Kirchengemeinde St. Johann. Foto: Video Pressure to Perform/Alexander Karle/dpa

Das passierte im Januar
Knapp 30 Liegestütze auf einem Kirchenaltar: Stört dies die Religionsfreiheit? Oder rechtfertigt die künstlerische Freiheit diese Aktion? Noch im Januar hatte das Saarbrücker Amtsgericht den 38-jährigen Alexander Karle dafür zu 700 Euro Geldstrafe verurteilt.

Der Richter wertete die Performance mitnichten als Ausübung der künstlerischen Tätigkeit des Angeklagten. Zudem handle es sich um Hausfriedensbruch. Denn der Saarbrücker war über eine rote Kordel gestiegen, die den Altarraum der Basilika St. Johann abriegelt.

Die Berufung
Das Urteil wollte sich Karle nicht bieten lasen, legte Berufung ein. So stand wegen des Vorfalls vom Januar 2016 am Montag erneut ein Prozess an, diesmal vor dem Landgericht. Und: Er erzielte damit einen Teilerfolg. Der Vorsitzende Richter Thomas Emanuel ließ es im Auge des Betrachters, ob die Aktion „künstlerischer Unfug“ ist.

Karle habe den Altar weder beschädigt noch Gläubige während seiner Liegestützen gestört. Deshalb könne von beschimpfendem Unfug laut Strafgesetzbuch, wie es die Staatsanwältin sah, keine Rede sein.

Wofür allerdings der Angeklagte zur Rechenschaft gezogen wird: Er beging nach Auffasung des Gerichts Hausfriedensbruch. Denn der Altarraum sei von einer „gemauerten Ballustrade und einer massiven Kordel“ abgegrenzt. Deswegen verhängte er 500 Euro Geldstrafe. Die wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Mit Verwendung von SZ-Material (Matthias Zimmermann).