Liegestütze auf Saarbrücker Altar: Fall geht vors Oberlandesgericht

Verteidigung und Staatsanwaltschaft legen gegen ein Urteil des Landgerichts in Saarbrücken Revision ein. Der Künstler Alexander Karle war wegen Liegestützen auf einem Altar wegen Hausfriedensbruch verwarnt worden.
Alexander Karle machte für sein Projekt Liegestütze auf dem Altar der Kirchengemeinde St. Johann. Foto: Video Pressure to Perform/Alexander Karle/dpa
Alexander Karle machte für sein Projekt Liegestütze auf dem Altar der Kirchengemeinde St. Johann. Foto: Video Pressure to Perform/Alexander Karle/dpa
Alexander Karle machte für sein Projekt Liegestütze auf dem Altar der Kirchengemeinde St. Johann. Foto: Video Pressure to Perform/Alexander Karle/dpa
Alexander Karle machte für sein Projekt Liegestütze auf dem Altar der Kirchengemeinde St. Johann. Foto: Video Pressure to Perform/Alexander Karle/dpa

Der Prozess um eine Liegestütz-Performance des Künstlers Alexander Karle auf einem Kirchenaltar kommt vor das saarländische Oberlandesgericht. Wie eine Sprecherin des Landgerichts in Saarbrücken am Montag (25. September 2017) mitteilte, legten sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Revision ein.

So entschieden die Gerichte
Das Landgericht hatte den Künstler im Juli zwar von dem Vorwurf der Störung der Religionsausübung freigesprochen, ihn aber wegen Hausfriedensbruchs verwarnt. Es hob damit ein Urteil des Amtsgerichts gegen den Videokünstler auf, der für diese Aktion zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt worden war.

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Anders als die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht betrachtete die Kammer die Aktion als Ausübung seiner künstlerischen Tätigkeit und nicht als „beschimpfenden Unfug“.

Karle stieg über Kordel in den Altarraum
Der Künstler war im Januar 2016 über eine Kordel in den Altarraum der katholischen Basilika St. Johann in Saarbrücken gestiegen. Er machte auf dem Altar 28 Liegestütze und veröffentlichte einen Film davon im Internet.

Daraufhin wurde er vom Pastor des Gotteshauses angezeigt. Karle wollte mit seiner Videoarbeit mit dem Titel „Pressure to Perform“ („Leistungsdruck“) nach eigenen Angaben zeigen, „wie widersprüchlich das Thema ist, was fiktiv oder real ist“.

Die Gründe für die Revisionsanträge nannte das Landgericht gestern nicht. Nach Angaben der Sprecherin entscheidet das Oberlandesgericht voraussichtlich nicht in einer Hauptverhandlung über den Fall.

Mit Verwendung von SZ-Material (und dpa).