Linke im Landtag: Paragraf zu Angriffen auf Polizisten soll gestrichen werden

Ein Paragraf im Strafgesetzbuch stellt den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte zur Strafe. Überflüssig findet das die Linke im saarländischen Landtag. Zudem würden durch das Gesetz nicht nur schwere körperliche Gewalttaten bestraft.

Die Fraktion der Linken im saarländischen Landtag fordert die Abschaffung des Paragrafen 114 Strafgesetzbuch, der den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte zur Strafe stellt.

„Natürlich müssen Polizisten vor Gewalttaten geschützt werden, ebenso wie Feuerwehrleute und Rettungskräfte und genau wie jeder andere Bürger auch“, so Dennis Lander, Innenpolitiker und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion.

Schon bei der Einführung des Gesetzes im Jahr 2017 habe es allerdings keinen Bedarf für die Schaffung des Paragrafen gegeben, denn „natürlich waren gefährliche, einfache oder auch nur versuchte Körperverletzungen an Polizeibeamten strafbar – so wie bei allen anderen Menschen auch„, erklärt Lander.

Demonstranten könnten durch Gesetz eingeschüchtert werden

Rechtsexperten wiesen zudem darauf hin, dass unter „tätlicher Angriff“ nicht nur schwere körperliche Gewalttaten verstanden werden, sondern bereits zum Beispiel das bloße Schubsen eines Polizeibeamten mit mindestens drei Monaten Gefängnis bedroht wird.

„Ein ‚besonders schwerer Fall‘ liegt bereits vor, wenn man bei der Handlung nicht alleine, sondern zu zweit ist, oder wenn man ein Taschenmesser oder ein anderes ‚gefährliches Werkzeug‘ bei sich trägt – auch wenn man gar nicht vorhat, dieses auch zu verwenden“, sagt Dennis Lander.

Bei Demonstrationen etwa könnten sich friedliche Bürger durch das Gesetz eingeschüchtert fühlen, sagt die Linke. Lander: „Mehr Sicherheit für Polizeikräfte gäbe es dagegen, wenn es auch mehr Polizeikräfte gäbe, und nicht immer weiter am Personal gespart werden würde“.

Verwendete Quellen:
Pressemitteilung der Linksfraktion Saarland