Lockerung der Quarantäne-Regelung in Saar-Schulen
In einem Spitzengespräch im Bildungsministerium haben sich Vertreter:innen bezüglich der Quarantäne-Regelung in Schulen im Saarland auf einen landesweit einheitliche Linie geeignet.
Bisherige Regelung
Bisher ist es so: Bei einem Corona-Fall einer Indexperson mit Schulbezug stufen die Gesundheitsämter in der Regel jeweils alle Schüler:innen einer Klasse beziehungsweise eines Kurses samt den jeweiligen Lehrkräften als Kontaktpersonen ersten Grades ein – und ordnen für sie Quarantäne an. Doch das soll sich ändern.
Lockerung der Quarantäne-Regelung
Die nun vereinbarte Empfehlung sieht vor, dass die Gesundheitsämter künftig grundsätzlich nur noch für die direkten Kontaktpersonen der Kategorie I Quarantäne anordnen. Laut Pressestelle des Saar-Bildungsministeriums handelt es sich dabei um die Gruppe, „für die tatsächlich ein erhöhtes Infektionsrisiko angenommen werden muss“. Alle anderen Personen würden dann als Kontaktpersonen der Kategorie II eingestuft. Die Voraussetzung: Im konkreten Fall müssten alle geltenden Hygiene- und Infektionsschutzregelungen im schulischen Bereich eingehalten werden.
Darauf haben sich am Dienstag (10. Oktober 2020) das Ministerium für Bildung und Kultur, das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien sowie die Landkreise und der Regionalverband als Träger der Gesundheitsämter in einem Spitzengespräch verständigt.
SLLV äußert heftige Kritik
Der Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerverband (SLLV) hat heftige Kritik zu der neuen Empfehlung geäußert. „Wer soll denn nun entscheiden, wann, wo und wie lange eine Maske getragen wurde und wer wie lange mit wem ohne Maske und Abstand, zum Beispiel in der Pause, Kontakt hatte? Wer misst mit dem Zollstock die Abstände der Schülerinnen und Schüler in der Klasse?“, heißt es darin unter anderem.
Lisa Brausch, SLLV-Vorsitzende, stellt in diesem Zusammenhang infrage, ob die Fülle an zusätzlichen Pflichten im Schulbetrieb überhaupt leistbar ist. „Es ist für Lehrerinnen und Lehrer nicht noch zumutbar, eine solch große Verantwortung für den Gesundheitsschutz der ihnen anvertrauten minderjährigen Kinder zu übernehmen“, so Brausch.
Der SLLV fordert nach eigenen Angaben ein Ausweichen auf den Wechselunterricht und sofortige Unterstützung der Schulen durch zusätzliche Lehrkräfte sowie Schulhelfer:innen.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Pressestelle des Saar-Bildungsministeriums, 10.11.2020
– Mitteilung des Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerverbands, 11.11.2020