Lotto-Fee Miriam Hannah aus Saarbrücken sagt in Todesfahrt-Prozess aus

Miriam Hannah (38), Lotto-Fee der Online-Ziehung „6 aus 49", sagte am gestrigen Dienstag (6. November) im Prozess um einen Unfall mit Todesfolge aus. In dem Berufungsverfahren wird der Fall von Nicole F. verhandelt, die im August 2016 auf der A620 einen Unfall verursachte, bei dem ein junger Mann ums Leben kam.
Miriam Hannah, Lotto-Fee bei "6 aus 49", sagte heute vor dem Landgericht Saarbrücken aus. Foto: Saartoto/Kerkrath
Miriam Hannah, Lotto-Fee bei "6 aus 49", sagte heute vor dem Landgericht Saarbrücken aus. Foto: Saartoto/Kerkrath
Miriam Hannah, Lotto-Fee bei "6 aus 49", sagte heute vor dem Landgericht Saarbrücken aus. Foto: Saartoto/Kerkrath
Miriam Hannah, Lotto-Fee bei "6 aus 49", sagte heute vor dem Landgericht Saarbrücken aus. Foto: Saartoto/Kerkrath

Lottofee Miriam Hannah sagte am Dienstag (6. November) im Berufungsverfahren ihrer Freundin Nicole F. vor dem Landgericht in Saarbrücken aus. 

Die Angeklagte F. war im August 2016 ungebremst in einen Stau auf der A620 gerast. Der 23-jährige Christopher Meinerzag stand mit seinem Kleinwagen am Stauende. Er wurde bei dem Unfall getötet, fünf weitere Personen wurden verletzt.

In erster Instanz war die Unfallverursacherin vom Amtsgericht in Völklingen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das Strafmaß lag bei einer Bewährungsstrafe von einem Jahr, drei Monaten Fahrverbot und 10.000 Euro Geldstrafe. Nicole F. fand die Strafe zu hoch. Sie legte Berufung ein.

Am ersten Verhandlungstag sagte die Angeklagte nicht aus. Stattdessen wurde ihre Freundin Miriam Hannah, zu der die Fahrerin am Tag des Unfalls unterwegs war, befragt. Sie sagte aus, dass die Unfallverursacherin sie nach dem Zusammenstoß noch von der Autobahn aus angerufen habe und in den Tagen danach bei ihr zu Hause gewesen sei. Dabei habe Nicole F. der Lotto-Fee immer wieder gesagt, dass sie sich an nichts erinnern könne. Das berichtet die „Bild“. Laut dem Blatt musste die Zeugin jedoch zuvor vom Richter ermahnt und auf ihre Wahrheitsverpflichtung hingewiesen werden. 

Die Angeklagte ließ über ihren Anwalt erklären, dass ihr der Unfall Leid tue. Zwar sei nicht zu leugnen, dass Nicole F. den Unfall verursacht habe, jedoch könne sich die Angeklagte nicht erinnern. Das berichtet der „SR“. In der ärztlichen Behandlung, in die sich die 42-Jährige nach dem Unglück begab, kam der Verdacht auf Epilepsie auf.

Laut Verteidigung könne ein Krampfanfall unmittelbar vor dem Crash die Ursache dafür sein, dass Nicole nicht bremste und mit bis zu 100 Stundenkilometer in den Stau raste. Laut „SR“ sind die Eltern des jungen Mannes sowie die Staatsanwaltschaft von diesen Aussagen nicht überzeugt. Für sie seien die Aussagen nur Ausflüchte.