Luxemburg erneut zum Risikogebiet erklärt

Am gestrigen Freitag (25. September 2020) hat die Bundesregierung Luxemburg erneut zum Risikogebiet erklärt.
Kurze Trips nach Luxemburg sind wieder ohne Quarantäne möglich. Foto: BeckerBredel
Kurze Trips nach Luxemburg sind wieder ohne Quarantäne möglich. Foto: BeckerBredel
Kurze Trips nach Luxemburg sind wieder ohne Quarantäne möglich. Foto: BeckerBredel
Kurze Trips nach Luxemburg sind wieder ohne Quarantäne möglich. Foto: BeckerBredel

 

Neben Tschechien und Tirol in Österreich wurde auch das Großherzogtum Luxemburg erneut auf die Risikoliste des Robert-Koch-Instituts eingetragen. Von 27 EU-Ländern sind damit 15 zumindest teilweise Corona-Risikogebiete. 

Luxemburg als Risikogebiet ist Herausforderung für Saarland

Das Saarland stünde durch die Einstufung Luxemburgs vor besonderen Herausforderungen, so das Gesundheitsministerium. „Viele Saarländerinnen und Saarländer arbeiten nicht nur dort, sondern haben auch familiäre Bezüge nach Luxemburg – dasselbe gilt auch umgekehrt“, erklärten Ministerin Monika Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling.

Ausnahmen von der zweiwöchigen Quarantäne

Die Corona-Verordnung für Reisende sieht vor, dass Berufspendlerinnen und –pendler keine zweiwöchige Quarantäne einhalten müssen. Auch Personen, die sich kürzer als 72 Stunden in Luxemburg aufhalten sowie Menschen mit triftigem Reisegrund sind von der Quarantäne-Regel ausgenommen. Als „triftig“ gilt etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des Partners oder der Partnerin, Betreuung und Pflege Angehöriger und medizinische Behandlungen. Auch Ausbildungs- und Studienzwecke sind legitime Gründe.

Negativer Corona-Test darf nicht älter als zwei Tage sein

Wer einen negativen Corona-Test vorweisen kann, darf auf die Quarantäne verzichten. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden und auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sein. „Wir alle müssen mit dieser neuen Situation verantwortungsbewusst umgehen. Deshalb bitten wir Sie von nicht notwendigen Reisen nach Luxemburg abzusehen.“, so die Ministerin.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur
– Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums