Mann in Saarbrücken zum Sterben auf die Straße geschleift: Obdachloser verurteilt

Wegen versuchten Totschlags muss ein obdachloser Mann (37) für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Zu diesem Urteil kam das Saarbrücker Landgericht am Mittwoch. Das wird dem 37-Jährigen zur Last gelegt:
Ein Autofahrer entdeckte einen Obdachlosen auf einer Saarbrücker Straße liegend. Foto: BeckerBredel
Ein Autofahrer entdeckte einen Obdachlosen auf einer Saarbrücker Straße liegend. Foto: BeckerBredel
Ein Autofahrer entdeckte einen Obdachlosen auf einer Saarbrücker Straße liegend. Foto: BeckerBredel
Ein Autofahrer entdeckte einen Obdachlosen auf einer Saarbrücker Straße liegend. Foto: BeckerBredel

Vor dem Landgericht Saarbrücken ging am Mittwoch (6. November) der Strafprozess gegen einen 37 Jahre alten Obdachlosen zu Ende. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte des versuchten Totschlags schuldig ist. Das berichtet der „SR“.

Saarbrücken: 37-Jähriger nach brutalem Angriff verurteilt

Ende September begann der Prozess gegen den obdachlosen Mann. Nun hat das Landgericht den Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.

Laut des Medienberichts sah es die Kammer als erwiesen an, dass der 37-Jährige im April dieses Jahres einen anderen Obdachlosen (40) bewusstlos geschlagen und ihn anschließend unter eine Autobahnausfahrt gezerrt hatte. Dort sollte das Opfer überfahren werden. Das Motiv für die Tat: Der 40-Jährige habe den nun Verurteilten wohl bestehlen wollen.

Obdachloser (40) in Saarbrücken zum Sterben auf Straße geschleift

Nach Angaben der Polizei war das Opfer am Sonntag (7. April) mit dem damals noch 36-Jährigen in Streit geraten. Infolgedessen verletzte der Täter den 40-Jährigen zunächst durch Schläge schwer. Anschließend schleifte der Angreifer den Mann auf einen unbeleuchteten Straßenabschnitt.

Ein aufmerksamer Autofahrer fand den bewusstlosen 40-Jährigen im Kurvenbereich der Abfahrt „Westspange – Alt-Saarbrücken“. So konnte der mögliche Tod des schwer verletzten Mannes verhindert werden.

Das Urteil gegen den 37 Jahre alten Obdachlosen ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– Eigene Berichte