Im Saarland müssen Beifahrer:innen künftig unter bestimmten Bedingungen eine Mund-Nasen-Bedeckung im Auto tragen. Das geht aus der neuen Corona-Rechtsverordnung vor, die die Regierung am Dienstag (16. Februar 2021) beschlossen hat.
Maskenpflicht im Auto
Das Tragen einer Maske ist für Beifahrer:innen manchmal Pflicht. Wir haben Szenarien hier aufgedröselt.
[legacy_code] Neue Corona-Verordnung im Saarland: Das ändert sich [/legacy_code]
Medizinische Masken Pflicht
Stoffmasken sind dabei nicht erlaubt. Die Rechtsverordnung sieht explizit vor, dass es sich um medizinische Masken handeln muss.
Kontaktregeln gelten auch in Fahrzeugen
Im Auto gelten selbstverständlich auch die üblichen Kontaktregeln. Der Mindestabstand von 1,5 Metern sollte – wenn möglich – eingehalten werden. Außerdem darf ein Hausstand maximal mit einer weiteren nicht in diesem Haushalt lebenden Person zusammenfahren. Für geschäftliche Reisen, zum Beispiel Fahrgemeinschaften auf dem Weg zur Arbeit, gilt diese Regelung nicht.
Neue Corona-Rechtsverordnung im Saarland
Die neue Verordnung tritt am 22. Februar in Kraft und gilt zunächst für eine Woche. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Maßnahmen dann nochmals verlängert werden. Bund und Länder hatten sichvergangene Woche auf eine Verlängerung des Lockdowns bis mindestens zum 7. März geeinigt.
Korrektur: In einer früheren Version des Artikels hieß es, alle Beifahrer:innen müssen eine Maske tragen. Das ist nicht korrekt. In welchen Fällen Maske getragen werden muss, haben wir hier erläutert. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums, 16.02.2021
– eigene Berichte
– eigene Recherche