Medizin-Studienplätze im Saarland: Bereits zahlreiche Bewerber für Landarztquote

Seit dem 21. Mai können sich angehende Mediziner im Saarland für einen Studienplatz im Rahmen der Landarztquote bewerben. Das Verfahren findet großen Anklang.
22 Studienplätze an der Universität des Saarlandes werden vorab an angehende Landärzte vergeben. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk
22 Studienplätze an der Universität des Saarlandes werden vorab an angehende Landärzte vergeben. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk
22 Studienplätze an der Universität des Saarlandes werden vorab an angehende Landärzte vergeben. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk
22 Studienplätze an der Universität des Saarlandes werden vorab an angehende Landärzte vergeben. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk

Mehr als 60 Bewerberinnen und Bewerber haben sich online für einen der Plätze registriert. Bis zum 4. Juni geht das über die Online-Bürgerdienste.

Die große Nachfrage freut auch Gesundheitsministerin Monika Bachmann. „Das zeigt, dass wir mit dem neuen Gesetz einen wichtigen und vor allem attraktiven Anreiz geschaffen haben, mit dem wir die hausärztliche Versorgung im Saarland auch in Zukunft sichern können.“

22 Medizin-Studienplätze für Landärzte im Saarland reserviert

Wer sich für einen Medizin-Studienplatz im Rahmen der Landarzt-Quote bewirbt, verpflichtet sich damit nach der Facharztausbildung zehn Jahre lang im ländlichen Bereich als Arzt tätig zu sein. So soll die hausärztliche Versorgung außerhalb der Städte besser abgedeckt werden. Dafür werden 7,8 Prozent der Plätze vorab an diese Studierenden vergeben. Im Wintersemester 2020/2021 macht das voraussichtlich 22 Studienplätze an der Universität des Saarlandes aus.

Hohe Strafen bei Vertragsbruch

Auch wenn eine Bewerbung innerhalb der Landarzt-Quote die Chancen erhöht, einen Medizin-Studienplatz zu bekommen, gelten Vergabekriterien wie die Abiturnote, Berufserfahrung, der Medizinertest und ein strukturiertes Auswahlgespräch. Die Auswahl trifft das Landesamt für Soziales. Mediziner, die sich nach dem Abschluss jedoch gegen die Arbeit im Saarland entscheiden, müssen eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro zahlen.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums