Mehr Geld für Familien, Azubis und Studierende: Das ändert sich zum 1. August

Familien mit Kindern, Auszubildende und Studierende können sich ab August über mehr Geld freuen. Dank verschiedener Gesetzesreformen steht ihnen nun mehr finanzielle Unterstützung zu. Auch Asylbewerber und Soldaten sollen gefördert werden.
Dank dem "Starke-Familie-Gesetz" sollen finanzschwache Familien mehr Förderung bekommen. Auch der Bafög-Satz steigt. Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa-Bildfunk
Dank dem "Starke-Familie-Gesetz" sollen finanzschwache Familien mehr Förderung bekommen. Auch der Bafög-Satz steigt. Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa-Bildfunk
Dank dem "Starke-Familie-Gesetz" sollen finanzschwache Familien mehr Förderung bekommen. Auch der Bafög-Satz steigt. Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa-Bildfunk
Dank dem "Starke-Familie-Gesetz" sollen finanzschwache Familien mehr Förderung bekommen. Auch der Bafög-Satz steigt. Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa-Bildfunk

Im August treten Gesetze in Kraft, die Familien stärken und entlasten sowie Studierenden und Auszubildenden finanzielle Unterstützung geben sollen. 

Mehr Geld für finanzschwache Familien mit Kindern

Das „Starke-Familien-Gesetz“ etwa sieht vor, dass Familien mit geringem Einkommen, die Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen bekommen, Anspruch auf mehr Geld aus dem Bildungspaket haben. Konkret heißt das: 

• 50 Euro mehr pro Kind für Schulmaterial (150 statt 100 Euro)
• 5 Euro mehr für Mitgliedschaft in Sportverein oder Musikschule (15 statt 10 Euro)
Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege wird kostenlos
• Für Schulbeförderung, etwa mit Bus und Bahn, wird kein Eigenanteil mehr fällig
Anspruch auf Nachhilfe unabhängig von akuter Versetzungsgefahr, sollten keine schulischen Angebote vorhanden sein

Das „Gute-Kita-Gesetz“ schließt nun auch Familien mit ein, die einen Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen. Wie Familien, die Sozialleistungen beziehen, sind diese nun von Kitabeiträgen befreit. Insgesamt gilt dies dann für etwa 1,2 Millionen Kinder.

Im Saarland sinken zudem die Kita-Beiträge. Statt 25 Prozent der Personalkosten, werden nun nur noch 21 Prozent von den Eltern getragen. Sie sollen in den kommenden Jahren außerdem weiter reduziert werden. Eltern zahlen im Saarland vergleichsweise hohe Kita-Gebühren.

Bafög-Satz und Ausbildungsbeihilfe erhöht

Aufgrund steigender Mieten und Lebenshaltungskosten wurden die Bedarfssätze für Bafög angehoben. Die Sätze steigen um fünf Prozent in diesem Jahr und um weitere zwei Prozent 2020. Auch der Förderhöchstsatz steigt von 735 auf 861 Euro. Der Wohnzuschlag für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen wird von 250 auf 325 Euro angehoben. 

Ab August haben außerdem mehr Studierende die Chance auf eine Förderung durch Bafög. Durch eine Hebung des Freibetrags auf das Einkommen der Eltern, der nicht in die Berechnung des Höchstsatzes einfließt, haben mehr Studierende Anspruch auf die Gelder. Insgesamt soll der Betrag um 16 Prozent steigen:

• Um 7 Prozent zum 1. August 2019 
• Um 3 Prozent 2020
• Um 6 Prozent 2021

Auch Azubis steht jetzt mehr Geld zu. Der Höchstbetrag für Wohnen und Lebensunterhalt steigt von 622 auf 716 Euro monatlich. Im kommenden Jahr soll er um weitere 7 Euro erhöht werden. Anspruch auf die Ausbildungsbeihilfe haben jedoch nur Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, da der Betrieb zu weit entfernt ist. 

Bessere Eingliederung von Soldaten und Asylbewerbern

Das „Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der Einsatzbereitschaft“, das ebenfalls heute in Kraft tritt, sieht vor, dass Zeitsoldaten durch Praktika und Berufsberatung gefördert werden sollen. So soll den Bundeswehrleuten der Einstieg ins zivile Leben erleichtert werden. Angehörige von Soldaten, die im Einsatz geschädigt wurden, haben zudem den Anspruch kostenlos in eine Therapie einbezogen zu werden. 

Auch die Integration von Asylbewerbern soll verbessert werden. Sprach- und Integrationskurse stehen daher nun auch Asylbewerbern offen, bei denen noch nicht sicher ist, ob sie langfristig bleiben dürfen. Der Zugang soll zudem beschleunigt werden. Die Betroffenen müssen allerdings vor dem 1. August eingereist sein und seit mindestens drei Monaten geduldet werden. Auch für andere Ausländer, denen die Möglichkeit bislang verwehrt wurde, werden die Sprachkurse geöffnet. 

Verwendete Quellen:
• Deutsche Presseagentur
• Tagesspiegel
• Eigene Recherche