Mehr kleine Waffenscheine im Saarland

2017 hat es doppelt so viele Anträge für einen kleinen Waffenschein gegeben als noch in den ersten Monaten 2016.
Symbolfoto: Oliver Killig/dpa-Bildfunk.
Symbolfoto: Oliver Killig/dpa-Bildfunk.
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Die Zahl der Anträge für einen kleinen Waffenschein ist im Saarland stark gestiegen. Mitte 2017 waren es 6903 und damit doppelt so viele wie Anfang 2016 (3454).

Diese Kategorien gibt es bei der Waffenerlaubnis
Die Waffenbesitzkarte
Die Waffenbesitzkarte berechtigt den Inhaber eine Waffe zu besitzen, er darf sie aber nicht mitführen. Zudem muss er Waffe und Munition getrennt transportieren.

Die Waffenbesitzkarte wird vor allem von Schusswaffensammlern, Sportschützen, Waffenerben oder Jägern beantragt. Nach dem Waffengesetz sind Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte die Volljährigkeit, eine Zuverlässigkeitsprüfung, die persönliche Eignung, ein Sachkunde-Nachweis mit Lehrgang sowie die erwiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit.

Der kleine Waffenschein
Für den Besitz von Signal-, Reizstoff- oder Schreckschusswaffen ist keine Waffenerlaubnis erforderlich. Will man sie jedoch außerhalb der eigenen Wohnung dabei haben, ist ein kleiner Waffenschein nötig.

Der große Waffenschein
Ein großer Waffenschein erlaubt es Besitzern, scharfe erlaubnispflichtige Waffen (Schuss-, Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffe) mit sich zu führen und auch außerhalb der eigenen Wohnung und des eigenen Geländes zu benutzen.

Die Voraussetzungen für kleine und große Waffenscheine sind ähnlich: keine Vorstrafen außer höchstens einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen, eine fachgerechte Aufbewahrung der Waffen, ein Mindestalter von 18 Jahren, keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit sowie eine körperliche und geistige Eignung.

Mit Verwendung von SZ-Material (Pascal Becher).