Meiser gesteht: Deal im Prozess vor Saarbrücker Landgericht

Die Liste der Vorwürfe, wie Klaus Meiser dem saarländischen Landessportverband geschadet haben soll, ist lang. Am Dienstag einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung und verkürzten den Prozess erheblich.
Klaus Meiser muss sich seit Dienstagmorgen vor Gericht verantworten. Foto: BeckerBredel.
Klaus Meiser muss sich seit Dienstagmorgen vor Gericht verantworten. Foto: BeckerBredel.
Klaus Meiser muss sich seit Dienstagmorgen vor Gericht verantworten. Foto: BeckerBredel.
Klaus Meiser muss sich seit Dienstagmorgen vor Gericht verantworten. Foto: BeckerBredel.

Im Betrugsprozess gegen den saarländischen Ex-Landtagspräsidenten Klaus Meiser (CDU) hat es am Dienstag (26. Februar) vor dem Landgericht Saarbrücken eine Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung gegeben.

Mehrere Anklagepunkte in der Finanzaffäre beim Landessportverband für das Saarland (LSVS) wurden nach dem nicht-öffentlichen Rechtsgespräch anschließend eingestellt beziehungsweise auf den Vorwurf der Vorteilsgewährung reduziert.

Ursprünglich ging es vor der Großen Wirtschaftskammer um neun Anklagen – davon sieben gegen den früheren LSVS-Präsidenten Meiser mit insgesamt 25 Vorwürfen. Zwei Anklagen betrafen die beiden ehemaligen Präsidiumsmitglieder Franz Josef Schumann und Karin Susanne Nonnweiler. Die Verlesung der Anklage hatte am Morgen eineinhalb Stunden gedauert.

Meiser ließ durch seinen Verteidiger Guido Britz erklären, dass er sämtliche Tatvorwürfe einräume – „ohne Berücksichtigung der Einstellung“, wie Britz auf Nachfrage des Oberstaatsanwaltes bestätigte. Zuvor hatte der Verteidiger bereits angekündigt, dass sein Mandant bis zum nächsten Termin eine notarielle Schuldanerkennung gegenüber dem LSVS in Höhe von 60.000 Euro abgeben werde. Auch habe er bereits die Kosten für Restaurantbesuche, die er mit einer Kreditkarte des LSVS bezahlt hatte, in Höhe von 3261 Euro beglichen.

Hauptvorwurf bleibt ein Beschluss des Präsidiums des LSVS, eine Feier von Innenminister Klaus Bouillon (CDU) zu dessen 70. Geburtstag im November 2017 mitzufinanzieren. Der Minister hatte das Angebot abgelehnt und Speisen und Getränke selbst bezahlt. Dem 64-jährigen Meiser wird außerdem noch zur Last gelegt, seine Lebensgefährtin zwei Jahre lang heimlich beim LSVS beschäftigt zu haben – 30.000 Euro Gesamtschaden. Auch muss er sich noch für die Übernahme von Bewirtungskosten durch den LSVS bei zwei Betriebsausflügen des Landtages wegen Untreue verantworten.

Bewährungsstrafe für Meiser wahrscheinlich

In der Anklage hieß es, durch sein Handeln habe Meiser als LSVS-Präsident gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Verbands verstoßen und das schon vorhandene Defizit des Verbandes weiter erhöht.

Nach dem Geständnis und der Verständigung im Rechtsgespräch kommt aus Sicht der Kammer eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten bis zu zwei Jahren für Meiser in Frage. Sie könne gegen eine Auflage von 60.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt werden.

Auch die beiden anderen Angeklagten räumten über ihre Verteidiger den Tatvorwurf der Vorteilsgewährung für den 70. Geburtstag Bouillons ein. Ihnen drohen nun Geldstrafen zwischen 90 und 120 Tagessätzen.

Bis zum 11. April waren zunächst weitere 13 Verhandlungstage vorgesehen. Alle Zeugen – darunter unter anderem Minister Bouillon – werden mit Ausnahme der Ermittlungsführerin ausgeladen. Der nächste Prozesstermin findet nun erst am Donnerstag (7. März, 10 Uhr) statt. Dabei rechnet Verteidiger Britz nach eigener Aussage schon mit einem Urteil. Das Geständnis seines Mandanten bezeichnete er vor Journalisten als „Lösung der Vernunft“ unter allen rechtlichen und außerrechtlichen Gesichtspunkten.

Weitere Verfahren gegen Meiser

Unabhängig von diesem Prozess laufen noch weitere Verfahren gegen den früheren LSVS-Präsidenten, vor allem wegen sogenannter Haushaltsuntreue. Zudem gab Oberstaatsanwalt Eckhard Uthe am Dienstag bekannt, dass ein neues Verfahren gegen Meiser eingeleitet worden sei, das nicht im Zusammenhang mit dem LSVS stehe.

Verwendete Quellen:
• dpa