Messer-Angriff vor Saarlouiser Kneipe: Das fordern die Staatsanwaltschaft und der Anwalt von Jens K.

Die Staatsanwaltschaft und der Anwalt von Jens K. haben im Prozess um den Messerangriff vor dem „Stadtkrug" in Saarlouis ihre Plädoyers gehalten. Das Gericht wird jetzt entscheiden müssen, ob K. sein Opfer wirklich töten wollte.
Vor dieser Gaststätte in Saarlouis kam es zu dem Angriff. Foto: BeckerBredel
Vor dieser Gaststätte in Saarlouis kam es zu dem Angriff. Foto: BeckerBredel
Vor dieser Gaststätte in Saarlouis kam es zu dem Angriff. Foto: BeckerBredel
Vor dieser Gaststätte in Saarlouis kam es zu dem Angriff. Foto: BeckerBredel

Im Prozess um den Messerangriff vor der Kneipe „Stadtkrug“ in Saarlouis sind am Donnerstag (11. Oktober) die Plädoyers gehalten worden.

Die Staatsanwaltschaft forderte neun Jahre Freiheitsstrafe für den mutmaßlichen Täter, Jens K. Er habe laut „SR“ heimtückisch und mit der Absicht zu töten gehandelt. Daher sei der Tatbestand des versuchten Mordes gegeben.

Der Anwalt des Angeklagten beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Wie Jens K. schon in seiner Aussage mitteilte, habe er dem Opfer nur einen „Denkzettel verpassen“ wollen, so der Anwalt laut „SR“. Die Tat müsse daher als gefährliche Körperverletzung gewertet werden. Ein Urteil wird für Mittwoch erwartet.

Jens K. hatte zuvor vor Gericht zugegeben, dass er Ende Dezember 2017 sein Opfer mit einem Messer angegriffen hatte. Der Geschädigte kann seit dem Vorfall seine Hand nicht mehr benutzen.