Messer-Angriff vor Saarlouiser Kneipe: Jens K. legt Teilgeständnis ab

Am ersten Prozesstag zum Messer-Angriff vor der Saarlouiser Kneipe „Stadtkrug" hat der Angeklagte ein Teilgeständnis abgelegt. Das Gericht muss entscheiden, ob der 41-Jährige seinem Opfer nur einen Denkzettel verpassen oder es wirklich töten wollte.
Vor dieser Gaststätte in Saarlouis kam es zu dem Angriff. Foto: BeckerBredel
Vor dieser Gaststätte in Saarlouis kam es zu dem Angriff. Foto: BeckerBredel
Vor dieser Gaststätte in Saarlouis kam es zu dem Angriff. Foto: BeckerBredel
Vor dieser Gaststätte in Saarlouis kam es zu dem Angriff. Foto: BeckerBredel

Vor dem Landgericht Saarbrücken hat am Mittwoch (9. Oktober) der Prozess gegen Jens K. begonnen. Der 41-Jährige soll Ende Dezember 2017 einen 54-Jährigen vor der Kneipe „Stadtkrug“ in Saarlouis mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus Saarlouis-Fraulautern daher versuchten Mord in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung vor.

Jens K. legte laut „SR“ am ersten Prozesstag ein Teilgeständnis ab. Er gab zu, sein Opfer verletzt zu haben. K. habe allerdings nicht in Tötungsabsicht gehandelt, sondern dem Geschädigten lediglich einen „Denkzettel“ verpassen wollen.

Warum die beiden sich stritten, wurde zum Prozessauftakt nicht klar. Der Wirt des „Stadtkrug“ sagte laut „SZ“, es sei bei dem Streit um „Fubbes“ und um „dummes Zeug“ gegangen. Als die Auseinandersetzung handgreiflich wurde, habe der Wirt Jens K. nach Hause geschickt. Der hatte nach eigenen Angaben im Laufe des Abends zehn Bier und zehn Korn getrunken und sich zu Fuß auf den Weg gemacht.

Zuhause angekommen, habe er dann zwei Messer eingesteckt und sei wieder zur Kneipe zurück. Laut Anklage habe er sich zunächst hinter Mülltonnen versteckt, sei dann von hinten auf sein Opfer zu und habe ihm dann einen Stich in den Oberschenkel verpasst. Einen Stich in den Hals habe der Geschädigte anschließend laut Anklage mit seiner Hand abgewehrt. Dabei erlitt der 54-Jährige bleibende Schäden an der Hand und kann sie nicht mehr benutzen.

Das Urteil wird bereits für Donnerstag erwartet. Es wird zu klären sein, ob Jens K. den Geschädigten wirklich töten wollte. Egal wie es ausgeht – ihn erwartet wohl so oder so eine mehrjährige Haftstrafe.