Messer-Attacke auf Gabuner in Burbach: Anklage wegen versuchten Mordes erhoben
Nach der mutmaßlichen Messer-Attacke auf einen Gabuner im Saarbrücker Stadtteil Burbach hat die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken Anklage gegen einen 24-Jährigen erhoben. Die Behörde wirft dem Deutschen versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke vor, teilte sie am heutigen Freitag (2. Oktober 2020) mit.
Messer-Angriff an Burbacher Markt
Der mutmaßliche Täter soll den Studenten den bisherigen Ermittlungen zufolge am frühen Morgen des 6. Juni an der Bushaltestelle am Markt ohne Anlass unvermittelt zu Boden geschlagen haben. Anschließend habe der 24-Jährige mit einem Messer versucht, den Afrikaner umzubringen.
Tatverdächtiger bestreitet Attacke
Das Opfer habe laut Generalstaatsanwaltschaft den Stichen ausweichen können, woraufhin der Angeschuldigte wegen eines sich nähernden Fahrzeugs geflüchtet sei. Der Mann konnte wenig später festgenommen werden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er habe zugegeben, an der Bushaltestelle auf den 25-Jährigen getroffen zu sein, bestreitet allerdings, ihn angegriffen zu haben.
Angriff rassistisch motiviert?
Die Staatsanwaltschaft will den Angeschuldigten bei der Verhandlung mit Zeugenaussagen und einem rechtsmedizinischen Gutachten überführen. Es müsse auch geklärt werden, ob der mutmaßliche Täter unter dem Einfluss von Drogen stand und ob er möglicherweise aus rassistischen Motiven gehandelt hat. Er soll dem Gabuner während des Angriffs immer wieder gesagt haben „Du bist schwarz, du sollst sterben“, hatte das Opfer bei einer Demonstration gegen Rassismus in Saarbrücken geschildert.
Warum wir die Nationalitäten der Beteiligten nennen
Normalerweise nennen wir in der Berichterstattung über Straftaten keine Nationalitäten der beteiligten Personen, damit es nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens kommt. Hierbei halten wir uns an den Pressekodex, der Redaktionen empfiehlt, in jedem einzelnen Fall verantwortungsbewusst zu entscheiden, ob für die Nennung der Nationalität ein begründetes öffentliches Interesse vorliegt oder die Gefahr der diskriminierenden Verallgemeinerung überwiegt. Da wir es in diesem Fall mit einem Angriff zu tun haben, der mutmaßlich rassistisch motiviert war, nennen wir die Nationalitäten des Opfers und des Tatverdächtigen.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft, 02.10.2020
– eigene Berichte
– Pressekodex: Praxis-Leitsätze Richtlinie 12.1 (PDF)