Messerattacke und Sachbeschädigung in Saarbrücken: 24-Jähriger muss ins Gefängnis

Zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilte das Landgericht Saarbrücken erst kürzlich einen 24-Jährigen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann einen Bekannten mit einem Messer verletzte und Monate später sein Bettzeug in einer Klinik anzündete. Aufgrund einer Psychose, die wohl zu beiden Tatzeitpunkten bestand, erkannte das Gericht jedoch eine verminderte Schuldfähigkeit an.

Zwei Jahre und neun Monate Gefängnis: So lautet die Strafe, die ein 24 Jahre alter Mann nun in der Justizvollzugsanstalt absitzen muss. Das Gericht verurteilte den 24-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung, berichtet die „SZ“.

Messerattacke: Mann greift Mitbewohner an

Zur ersten Tat sei es am 08. Oktober 2018 gekommen: Der mittlerweile Verurteilte habe seinem Mitbewohner, nachdem dieser nach Hause kam, von hinten mehrfach mit einem Messer angegriffen. Dabei erlitt das Opfer unter anderem Schnittverletzungen an Kopf und Hals. Das geht aus dem Medienbericht hervor.

Während der Gerichtsverhandlung stellte sich heraus, dass der 24-Jährige zum Tatzeitpunkt gedacht habe, er sei vergiftet worden. Und für diesen Zustand sei sein Mitbewohner verantwortlich – das zumindest nahm der Täter wohl an und führte die Messerattacke durch.

Feuer in Saarbrücker Klinik: Patient zündet Bett an

Nach Angaben der SZ wurde der 24-Jährige kurze Zeit nach der ersten Tat (und einem gescheiterten Selbstmordversuch) in die Sonnenbergklinik eingewiesen. Dort wiederum habe er sein Bett angezündet. Ein Zeuge sei jedoch darauf aufmerksam geworden und habe den Brand rechtzeitig gelöscht.

Nach dem Vorfall wurde der Mann in die forensische Psychiatrie für Straftäter gebracht. Derzeit befindet er sich jedoch in der JVA. Hier soll er seine Haftstrafe absitzen.

Richter billigen verminderte Schuldfähigkeit zu

Im Laufe des Gerichtsverfahrens erkannten die Richter eine verminderte Schuldfähigkeit des 24-Jährigen an. Diese sei aufgrund einer Psychose, die zum Zeitpunkt beider Taten vorlag, gegeben.

Der in Deutschland als Flüchtling anerkannte Mann entwickelte wohl im Laufe der Zeit eine Persönlichkeitsstörung. Der Ausbruch der Krankheit sei wahrscheinlich auf den regelmäßigen Konsum von Cannabis zurückzuführen, hieß es vor Gericht.

Wie die SZ berichtet, ging aus einem psychiatrischen Gutachten folgendes hervor: „Im Ergebnis dürfte sich die Wahrnehmung der Realität durch den Angeklagten in Richtung von Wahnvorstellungen verschoben haben.“ Mutmaßlich entwickelten sich hieraus somatische (also körperliche) Beschwerden. Jedoch „ohne organische Ursache“, wie eine Untersuchung bestätigte.

Genau jene körperlichen Leiden habe der 24-Jährige letztendlich auf eine mögliche Vergiftung zurückgeführt – und seinen Mitbewohner dafür verantwortlich gemacht. Diese Annahme mündete schließlich in der Messerattacke. Rechtskräftig ist das Urteil gegen den Angreifer noch nicht.

Verwendete Quellen:
• Saarbrücker Zeitung