Messergebnisse von bestimmten Blitzern im Saarland wieder gültig

Wie das saarländische Innenministerium am heutigen Donnerstag (19. September 2019) mitteilte, sind Geschwindigkeitsmessungen mit den Messgeräten "LEIVTEC XV 3" und "Poliscan" wieder möglich. An der Zuverlässigkeit der Messergebnisse bestünden laut Ministerium keine Zweifel. Unverwertbar bleiben hingegen die Messungen des Messgeräts "TraffiStar S 350" der Firma Jenoptik.
Messungen bestimmter Blitzer im Saarland sind laut dem saarländischen Innenministerium wieder verwertbar. Symbolfoto:  Daniel Reinhardt/dpa-Bildfunk
Messungen bestimmter Blitzer im Saarland sind laut dem saarländischen Innenministerium wieder verwertbar. Symbolfoto: Daniel Reinhardt/dpa-Bildfunk
Messungen bestimmter Blitzer im Saarland sind laut dem saarländischen Innenministerium wieder verwertbar. Symbolfoto:  Daniel Reinhardt/dpa-Bildfunk
Messungen bestimmter Blitzer im Saarland sind laut dem saarländischen Innenministerium wieder verwertbar. Symbolfoto: Daniel Reinhardt/dpa-Bildfunk

Wie das Innenministerium des Saarlandes am heutigen Donnerstag (19.09.2019) mitteilte, sind die Blitzer-Fotos bestimmter Messgeräte im Saarland wieder bedenkenlos verwertbar. Betroffen seien die beiden im kommunalen Bereich eingesetzten Blitzer „LEIVTEC XV 3“ und „Poliscan“. Laut Ministerium werden mit diesen Messgeräten ab sofort wieder Geschwindigkeitsmessungen im Saarland durchgeführt.

Einsatz der Messgeräte war vorübergehend eingestellt worden

Nach der Klage eines Bürgers war der Einsatz beider Geräte vorübergehend eingestellt worden, da der saarländische Verfassungsgerichtshof (VGH) in seinem Urteil im Juli 2019 die Verwertbarkeit der Messung mit Geschwindigkeitsmessanlagen, die keine sog. Rohmessdaten der Messung für nachträgliche gerichtliche Überprüfungen eines Messergebnisses speichern, für rechtswidrig erklärt hatte.

Keine Bedenken an der Zuverlässigkeit der Messergebnisse

Laut Innenministerium habe eine nach dem Urteil vorgenommene, umfangreiche fachliche und rechtliche Prüfung der beteiligten Behörden jetzt ergeben, dass an der Zuverlässigkeit der Messergebnisse der beiden im Saarland eingesetzten Messgeräte des oben beschriebenen Typs grundsätzlich keine Zweifel bestünden. Deshalb könnten die Messungen mit den im kommunalen Bereich eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräten „LEIVTEC XV 3“ und „Poliscan“ der Firma Vitronic im Saarland wieder durchgeführt und festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen wieder geahndet werden.

Gleichzeitig betonte das Ministerium allerdings, dass eine abschließende prozessuale Bewertung der weiteren Rechtsprechung vorbehalten bleibe, die sich bundesweit in Folge des VGH-Urteils unterschiedlich entwickeln könne.

Diese Blitzer-Fotos bleiben weiterhin ungültig

Alle Messungen mit dem Messgerät „TraffiStar S 350“ der Firma Jenoptik in der dem VGH-Urteil zugrunde liegenden Version (keine Speicherung von Rohmessdaten) führen weiterhin zur Unverwertbarkeit der Mess-Ergebnisse. Einzelheiten zur damaligen VGH-Entscheidung haben wir hier für euch zusammengefasst: Blitzer-Fotos in Urteil für ungültig erklärt.

Verwendete Quellen:
• Angaben des Innenministeriums des Saarlandes vom 19.09.2019