Messergebnisse von bestimmten Blitzern im Saarland wieder gültig
Wie das Innenministerium des Saarlandes am heutigen Donnerstag (19.09.2019) mitteilte, sind die Blitzer-Fotos bestimmter Messgeräte im Saarland wieder bedenkenlos verwertbar. Betroffen seien die beiden im kommunalen Bereich eingesetzten Blitzer „LEIVTEC XV 3“ und „Poliscan“. Laut Ministerium werden mit diesen Messgeräten ab sofort wieder Geschwindigkeitsmessungen im Saarland durchgeführt.
Einsatz der Messgeräte war vorübergehend eingestellt worden
Nach der Klage eines Bürgers war der Einsatz beider Geräte vorübergehend eingestellt worden, da der saarländische Verfassungsgerichtshof (VGH) in seinem Urteil im Juli 2019 die Verwertbarkeit der Messung mit Geschwindigkeitsmessanlagen, die keine sog. Rohmessdaten der Messung für nachträgliche gerichtliche Überprüfungen eines Messergebnisses speichern, für rechtswidrig erklärt hatte.
Keine Bedenken an der Zuverlässigkeit der Messergebnisse
Laut Innenministerium habe eine nach dem Urteil vorgenommene, umfangreiche fachliche und rechtliche Prüfung der beteiligten Behörden jetzt ergeben, dass an der Zuverlässigkeit der Messergebnisse der beiden im Saarland eingesetzten Messgeräte des oben beschriebenen Typs grundsätzlich keine Zweifel bestünden. Deshalb könnten die Messungen mit den im kommunalen Bereich eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräten „LEIVTEC XV 3“ und „Poliscan“ der Firma Vitronic im Saarland wieder durchgeführt und festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen wieder geahndet werden.
Gleichzeitig betonte das Ministerium allerdings, dass eine abschließende prozessuale Bewertung der weiteren Rechtsprechung vorbehalten bleibe, die sich bundesweit in Folge des VGH-Urteils unterschiedlich entwickeln könne.
Diese Blitzer-Fotos bleiben weiterhin ungültig
Alle Messungen mit dem Messgerät „TraffiStar S 350“ der Firma Jenoptik in der dem VGH-Urteil zugrunde liegenden Version (keine Speicherung von Rohmessdaten) führen weiterhin zur Unverwertbarkeit der Mess-Ergebnisse. Einzelheiten zur damaligen VGH-Entscheidung haben wir hier für euch zusammengefasst: Blitzer-Fotos in Urteil für ungültig erklärt.
Verwendete Quellen:
• Angaben des Innenministeriums des Saarlandes vom 19.09.2019