Mettlachs Bürgermeister kündigt Mietvertrag für Flüchtlingsheim „Auf Kappelt“ fristlos

Mettlachs Bürgermeister Daniel Kiefer hat den Mietvertrag der Flüchtlingsunterkunft „Auf Kappelt“ in Saarhölzbach fristlos gekündigt.
Die Flüchtlingsunterkunft „Auf Kappelt“ war lange in der Diskussion. Foto: BeckerBredel
Die Flüchtlingsunterkunft „Auf Kappelt“ war lange in der Diskussion. Foto: BeckerBredel
Die Flüchtlingsunterkunft „Auf Kappelt“ war lange in der Diskussion. Foto: BeckerBredel
Die Flüchtlingsunterkunft „Auf Kappelt“ war lange in der Diskussion. Foto: BeckerBredel

Das hat er gestern Nachmittag der SZ mitgeteilt. „Ich bin erleichtert, dass ich mit diesem Schritt ein klares Zeichen in dieser Affäre setzen konnte und hoffe, dass der Vertragspartner die Kündigung akzeptieren wird und wir endlich einen Schlussstrich unter diese unsägliche Angelegenheit ziehen können“ kommentierte der Verwaltungschef den Immobilien-Skandal, der Ende 2015 bundesweit Aufsehen erregt hatte.

Die „Auf Kappelt“-Affäre
Verwickelt darin waren Mettlachs Ex-Bürgermeister Carsten Wiemann, der ehemalige SPD-Fraktionschef Markus Rausch, immer noch Mitglied im Gemeinderat, und der ehemalige Landtagsabgeordnete Georg Stritter. Er sitzt immer noch im Verwaltungsrat der Sparkasse Merzig-Wadern.

Die Gemeinde Mettlach hatte „Auf Kappelt“ von der Gesellschaft Grüner Kreis Immobilien (GKI) Anfang Dezember 2015 angemietet – für eine monatliche Kaltmiete von 5000 Euro über fünf Jahre. Die GKI hatte das Anwesen im Zuge einer Zwangsversteigerung erworben, für 210 000 Euro – und damit deutlich unter dem in einem unabhängigen Gutachten ermittelten Verkehrswert (330 000 Euro).

Am 19. September vergangenen Jahres hat das Saarbrücker Landgericht das Urteil gefällt und die drei zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Revision eingelegt wurde.

Die Kündigung des Vertrags
Seit Anfang Januar lag der Gemeinde Mettlach laut Kiefer die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts vor. „Erst auf dieser Basis konnten die von der Gemeinde zu Rate gezogenen Rechtsbeistände entsprechende Überprüfungen mit Blick auf den Mietvertrag vornehmen; wohl wissend, dass die Verurteilten gegen die Entscheidung Revision eingelegt haben. Die Anwälte der Gemeinde kamen laut Rathauschef zu dem Ergebnis, dass der Gemeinde die Fortsetzung des Mietvertrages bis zum darin vereinbarten Zeitraum von fünf Jahren nicht zugemutet werden kann.

Deshalb hat Mettlachs Bürgermeister Daniel Kiefer nach seinen Worten die Unterkunft mit dem Datum vom 15. Januar 2018 fristlos gekündigt. Die sechs Einzelpersonen, die hier noch untergebracht waren, sind auf andere Wohnungen der Gemeinde verteilt worden.

Mit Verwendung von SZ-Material (Margit Stark).