Mindestlohn für Maurer im Regionalverband Saarbrücken steigt

Für die rund 2.550 Saarbrücker Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter gilt eine neue Lohnuntergrenze. Keiner, der in der Branche arbeitet, darf weniger als 12,55 Euro verdienen – 35 Cent mehr als bisher.
Alle Hände voll zu tun: Trotz Corona verzeichnet die Baubranche volle Auftragsbücher und solide Umsätze. Jetzt profitieren auch die Handwerker. Im April ist der Mindestlohn für Maurer und Co. gestiegen. Foto: IG BAU
Alle Hände voll zu tun: Trotz Corona verzeichnet die Baubranche volle Auftragsbücher und solide Umsätze. Jetzt profitieren auch die Handwerker. Im April ist der Mindestlohn für Maurer und Co. gestiegen. Foto: IG BAU
Alle Hände voll zu tun: Trotz Corona verzeichnet die Baubranche volle Auftragsbücher und solide Umsätze. Jetzt profitieren auch die Handwerker. Im April ist der Mindestlohn für Maurer und Co. gestiegen. Foto: IG BAU
Alle Hände voll zu tun: Trotz Corona verzeichnet die Baubranche volle Auftragsbücher und solide Umsätze. Jetzt profitieren auch die Handwerker. Im April ist der Mindestlohn für Maurer und Co. gestiegen. Foto: IG BAU

Wie die Industriegewerkschaft „Bauen-Agrar-Umwelt“ (IG BAU) am Donnerstag (30. April 2020) mitteilte, sind 12,55 Euro ein neues Lohn-Minimum für Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter im Regionalverband Saarbrücken. Am Monatsende sorge das für ein Plus von 60 Euro. Wer als Geselle oder angelernte Kraft fachliches Knowhow mitbringt, habe sogar Anspruch auf 15,40 Euro (plus 20 Cent).

Lohnzettel prüfen

Die Gewerkschaft rät den Beschäftigten, den letzten Lohnzettel zu prüfen. „Das Plus muss bereits mit der April-Abrechnung auf dem Konto sein. Und alle 257 Baufirmen im Regionalverband Saarbrücken müssen dieses Lohn-Minimum zahlen“, sagte Bezirksvorsitzender Marc Steilen.

Messlatte für gelernte Betonbauer, Zimmerer und Fliesenleger sei jedoch der Tariflohn, so Steilen. Der liege bei aktuell 20,63 Euro pro Stunde.

„Bauarbeiter müssen wissen, was ihre Arbeit wert ist. Jeder hat eine anständige Bezahlung verdient. Gerade in Kleinbetrieben wird das vom Chef schon mal gern vergessen“, sagte der Bezirksvorsitzende. Anspruch auf den Tariflohn hätten Gewerkschaftsmitglieder, deren Firma Mitglied im Arbeitgeberverband ist.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Industriegewerkschaft „Bauen-Agrar-Umwelt“, 30.04.2020