Das Saarland lockert seine Corona-Regeln leicht. Die entsprechenden Änderungen treten am Freitag (23. Juli 2021) in Kraft, teilte das Gesundheitsministerium am heutigen Dienstagnachmittag mit.
Änderungen in Rechtsverordnung
In Spielhallen kann demnach die Maske künftig am festen Platz abgelegt werden. Außerdem wird in Museen, Gedenkstätten und Galerien die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung gestrichen. Zudem wird in der neuen Rechtsverordnung klargestellt, dass bei standesamtlichen Trauungen am festen Sitzplatz keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, da es sich um Veranstaltungen handelt. Bei Jugendfreizeiten werde festgehalten, dass bei Tagesveranstaltungen ein Testnachweis zweimal in der Woche genüge, wenn die Gruppe „im Wesentlichen“ fest zusammenbleibt, so das Ministerium.
Bachmann zu Lockerungen
Ressortchefin Monika Bachmann (CDU) sagte, ihr Ministerium kontrolliere das Infektionsgeschehen „auch weiterhin engmaschig, um schnell handeln zu können, sobald sich die Gesamtlage verändern sollte“. Der Weg aus der Pandemie gelinge nur gemeinsam. Sie bat alle Saarländer:innen trotz der weitergehenden Lockerungen und der Ferienzeit um Vorsicht und um Einhaltung der bestehenden Regeln.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums, 20.07.2021