Autofahrer:innen könnten künftig dazu verpflichtet werden, zwei Masken in ihrem Fahrzeug dabei zu haben. Wie die „SZ“ berichtet, plant das Bundesverkehrsministerium eine „Mitführpflicht“ von Mund-Nase-Bedeckungen auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie. Das gehe aus einer Stellungnahme des Ressorts an den Petitionsausschuss des Bundestages hervor, die der Zeitung vorliege.
Mitführpflicht geplant
Das Verkehrsministerium erklärte auf dpa-Anfrage, es prüfe, bei der nächsten Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Mitführpflicht von zwei Mund-Nasen-Bedeckungen vorzuschlagen. Gerade bei der Ersten Hilfe könne es wichtig sein, dass jede:r Fahrer:in sicherheitshalber rasch eine Maske zur Hand habe, berichtet die „SZ“ über die Hintergründe des Vorhabens.
Orientierung an Warnwesten
Laut Blatt will sich das Ministerium an den Regelungen für Warnwesten orientieren. Auch für sie gilt eine „Mitführpflicht“, Verstöße können dann mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet werden. In der Stellungnahme heißt es, eine solche Vorgabe sei schneller umzusetzen als Masken für den Verbandskasten vorzuschreiben.
Was FDP-Verkehrsexperte und Saarländer Oliver Luksic von den Plänen hält, steht auf Saarbruecker-Zeitung.de (Hinweis: Der Beitrag gehört zum „SZ+“-Angebot der Saarbrücker Zeitung. Um diesen zu lesen, müsst ihr euch gegebenenfalls registrieren oder eine Bezahloption wählen).
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Saarbrücker Zeitung