Mit abgetrenntem Kopf für Foto posiert: Prozessauftakt gegen Syrer aus Saarbrücken

Ein Syrer, der mit dem abgetrennten Kopf eines Gegners posiert haben soll, steht seit heute vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Der 33-Jährige hat nach seiner Flucht aus dem Bürgerkriegsland in Saarbrücken gelebt.
Der 33-jährige Kassim A. muss sich ab dem heutigen Dienstag vor Gericht verantworten. Foto: Thomas Frey/dpa-Bildfunk
Der 33-jährige Kassim A. muss sich ab dem heutigen Dienstag vor Gericht verantworten. Foto: Thomas Frey/dpa-Bildfunk
Der 33-jährige Kassim A. muss sich ab dem heutigen Dienstag vor Gericht verantworten. Foto: Thomas Frey/dpa-Bildfunk
Der 33-jährige Kassim A. muss sich ab dem heutigen Dienstag vor Gericht verantworten. Foto: Thomas Frey/dpa-Bildfunk

Kassim A., der mit dem abgetrennten Kopf eines Kriegsgegners posiert haben soll, steht vom heutigen Dienstag (28. Januar 2020) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wirft ihm dies als Kriegsverbrechen vor.

Bewaffnetem Widerstand angeschlossen

Der syrische Flüchtling soll sich laut Anklage einst im Bürgerkrieg dem bewaffneten Widerstand gegen die Regierung angeschlossen haben. Dann soll A. mit dem Kopf eines vermutlich gegnerischen Kämpfers „in einer den Getöteten verhöhnenden und in seiner Totenehre herabwürdigenden Weise für Fotoaufnahmen posiert haben“. Er habe den Kopf an einem Ohr in die Höhe gehalten und dabei selbst „einen zufriedenen Gesichtsausdruck“ gezeigt.

Ihm werde nicht vorgeworfen, den Kopf selbst abgetrennt zu haben. Im Falle einer Verurteilung droht dem 33-Jährigen eine Haftstrafe nicht unter einem Jahr.

Flüchtling gesteht

Oberstaatsanwalt Christopher do Paco Quesado sagte am Rande des Prozesses, der Syrer habe nach seiner Flucht nach Deutschland Landsleuten in Saarbrücken vom abgetrennten Kopf eines syrischen Regime-Soldaten berichtet. Später im Polizeiverhör dagegen habe der 34-Jährige angegeben, er habe den Kopf unter Trümmern gefunden und wisse nicht, wem dieser gehört habe.

Nach früheren Angaben des Koblenzer Generalstaatsanwalts Jürgen Brauer hatten Ermittler das Foto mit dem abgetrennten Kopf nach Hinweisen anderer syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge auf dem Handy des Angeklagten entdeckt.

A. lebte nach Flucht in Saarbrücken

Laut dem Verteidiger Marius Müller verurteilte 2018 das Amtsgericht Saarbrücken den 34-Jährigen unter anderem wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er sitzt deshalb im Saarland in Haft. Für seinen neuen Prozess vor dem OLG Koblenz sind vorerst vier weitere Verhandlungstage bis zum 17. Februar terminiert.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Mitteilung des Oberlandesgerichts Koblenz, 21.11.2019
– eigener Bericht
– Völkerstrafgesetzbuch: § 8 Kriegsverbrechen gegen Personen