Mittelstandshilfen des Saarlandes können ab heute beantragt werden

Seit dem heutigen Mittwoch (15. April 2020) können mittlere Unternehmen zusätzliche Hilfen vom Saarland beantragen. 82 Millionen Euro werden für die Mittelstandhilfe zur Verfügung gestellt.
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger kündigte die Mittelstandshilfen zusammen mit Finanzminister Peter Strobel an. Archivfoto: BeckerBredel
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger kündigte die Mittelstandshilfen zusammen mit Finanzminister Peter Strobel an. Archivfoto: BeckerBredel
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger kündigte die Mittelstandshilfen zusammen mit Finanzminister Peter Strobel an. Archivfoto: BeckerBredel
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger kündigte die Mittelstandshilfen zusammen mit Finanzminister Peter Strobel an. Archivfoto: BeckerBredel

Das Zuschussprogramm für mittlere Unternehmen mit über zehn und bis zu 100 Beschäftigten wurde in der vergangenen Woche von Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger und Finanzminister Peter Strobel angekündigt.

Bislang gab es nur für kleine Unternehmen mit bis zu zehn Angestellten, die durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind, Zuschüsse vom Land. Laut Rehlinger wolle man Unternehmen, für die kein Kredit infrage kommt, „ein kleines Fenster zum Atmen öffnen.“ Peter Strobel betonte die Wichtigkeit des Mittelstandes. Man wolle nicht nur zahlreiche Arbeitsplätze, sondern auch die Einnahmebasis von Land und Kommunen erhalten.

Zuschussprogramm für mittlere Unternehmen

Das Zuschussprogramm ist in drei Stufen geteilt:
elf bis 24 Beschäftigte: maximal 15.000 Euro
25 bis 49 Beschäftigte: maximal 20.000 Euro
50 bis 100 Beschäftigte: maximal 25.000 Euro

Die Zuschüsse müssen von den existenzbedrohten Unternehmen nicht zurückgezahlt werden – es sei denn die Fördervoraussetzungen stellen sich im Nachhinein als nicht erfüllt heraus oder die Liquiditätsengpässe werden überkompensiert. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen nicht bereits vor dem 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten waren.

Anträge können ab Mittwoch online gestellt werden

Der Antrag kann ausschließlich über die Website des Wirtschaftsministeriums gestellt werden. Um Betrugsfälle zu vermeiden, sollen Unternehmensdaten nur auf dieser Seite eingetragen werden. Zudem sollten die Anträge sorgsam ausgefüllt und nur einmal gestellt werden. Nachreichungen oder Korrekturen sind ausgeschlossen.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft im Saarland