Mord: Syrer wegen tödlichen Stichen gegen Therapeuten verurteilt

Der 27-jährige Flüchtling Mohammed A. ist wegen Mordes vom Landgericht Saarbrücken verurteilt worden. Er hatte im Juni seinen Therapeuten in Saarbrücken-Burbach erstochen.
Vor dem Landgericht in Saarbrücken musste sich Mohammed A. (l.) verantworten. Archivfoto: Katja Sponholz/dpa-Bildfunk.
Vor dem Landgericht in Saarbrücken musste sich Mohammed A. (l.) verantworten. Archivfoto: Katja Sponholz/dpa-Bildfunk.
Vor dem Landgericht in Saarbrücken musste sich Mohammed A. (l.) verantworten. Archivfoto: Katja Sponholz/dpa-Bildfunk.
Vor dem Landgericht in Saarbrücken musste sich Mohammed A. (l.) verantworten. Archivfoto: Katja Sponholz/dpa-Bildfunk.

Wegen Mordes ist Mohammed A. heute (13. November 2017) zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die eigentlich lebenslängliche Haftstrafe für Mord wurde wegen verminderter Schuldfähigkeit herabgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer 13 Jahre Haft gefordert. A.s Verteidiger plädierte auf eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in verminderte Schuldfähigkeit.

Rückblick
Zum Prozessauftak gestand Mohammad A., dass er den Therapeuten in seinem Zimmer im Psychosozialen Zentrum des DRK für Flüchtlinge aufgesucht und ohne etwas zu sagen „auf ihn eingestochen“ habe. Danach habe er sich das Messer selbst in den Bauch gestoßen. Das Opfer, ein angehender Vater, verblutete trotz notärztlicher Behandlung noch vor Ort.

Das Messer habe er mitgenommen, um den Therapeuten zu bedrohen und nach mehreren vergeblichen Versuchen einen Termin zu bekommen, berichtete der Angeklagte vor Gericht. Auch habe er vorgehabt, sich selbst zu verletzen, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Vor der Tat habe er einen Liter Wodka getrunken.

Der Angeklagte, der sich seit zwei Jahren in Deutschland aufhält, war während des Prozesses in der forensischen Psychiatrie untergebracht. Vor dem tödlichen Attentat befand er sich in psychiatrischer Behandlung, mehrfach auch stationär.