Musste Hängebauchschwein Schnitzel wegen einer tödlichen Verwechslung sterben?
Was passierte an einem frühen Februarmorgen nahe des Wintringer Hofs in Kleinblittersdorf? Tötete ein Jäger ein Schwein ohne ersichtlichen Grund? Schlachtete er es sogar mit einem Messer ab? Die Vorwürfe einer Zeugin waren groß. Jetzt allerdings hat die Saarbrücker Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren eingestellt. Wegen Mangels an Beweisen.
Demnach stand Aussage gegen Aussage. Ein „Töten ohne vernünftigen Grund“ war nicht eindeutig anzuweisen. Ebenso wenig der Vorwurf, der Mann habe „vorsätzlich und rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört“. Einzig und allein eins ist klar: Ein zahmes Hängebauchschwein musste sterben. Ohne dass von ihm eine Gefahr ausging.
Das war der Auslöser
Gegen 7.30 Uhr am 5. Februar hatte eine Frau die Polizei in Brebach alarmiert. Womöglich liefe ein krankes Wildschwein umher. Sie und ihre Hunde würden unterhalb des Schweinestalls des Hofes von dem Tier bedrängt. Ermittler riefen einen Jäger. Der wiederum kontaktierte den Jagdpächter, auf dessen Gelände das vermeintlich leidende Borstenvieh umherzog. Dieser ließ dem Jäger freie Hand, sich um die Angelegenheit zu kümmern.
Verwechslungsgefahr
Aus Entfernung hielt der Waidmann das beobachtete Tier ebenfalls für ein Wildschwein, um die 25 Kilo, seltsam aufgedunsen, borstig. So soll er es später angegeben haben, heißt es dazu in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Er setzte an, zwei Schüsse gingen daneben. Beim dritten Mal erlegte er es.
Was sich dann herausstellte: Es handelte sich bei dem Kadaver keineswegs um den eines wildgewordenen Wildschweins. Ein handzahmes Hängebauchschwein musste dran glauben. Es war am Vorabend aus seinem Stall im dreieinhalb Kilometer entfernten Auersmacher ausgebüxt.
Der weitere Vorwurf: Der Jäger habe mit einem Messer zusätzlich zugestochen. Prinzipiell stimme dies, was der Beschuldigte auch zugab. Allerdings nicht mit der Absicht, das Tier zu metzeln. Vielmehr habe er in den Bauch gezielt, um Blut für den Amtsveterinär zu bekommen. Der sollte es nach möglichen Krankheitskeimen untersuchen.
Als Jäger geeignet?
Diese Aussage war nach den Angaben von Staatsanwaltssprecher Christoph Rebmanns Angaben nicht zu widerlegen, auch wenn die Zeugin, die die Polizei rief, den Fall zum Teil anders geschildert hat. Damit stand Aussage gegen Aussage. Anhand von Beweisen sei dies nicht zu klären gewesen, welche Darstellung nun den Tatsachen entspricht. Der Jäger seinerseits habe bedauert, die Lage falsch eingeschätzt zu haben.
Rebmann: „Sein irrtümliches Verhalten und die Fehleinschätzung (…) mag für die Frage und Beurteilung seiner Eignung beziehungsweise Qualifizierung als Jäger von Relevanz sein, Straftatbestände wurden jedoch nicht verwirklicht.“ Deshalb habe die Behörde das Ermittlungsverfahren „mangels Tatnachweis“ eingestellt.
Unberührt davon bleibt nach Rebmanns Angaben, ob die für Jagd zuständige Behörde ihrerseits eventuell wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld gegen den Jäger verhängt.
Mit Verwendung von SZ-Material (Matthias Zimmermann).