Mutmaßliche Missbrauchsfälle an Uniklinik Homburg: AKK als Zeugin geladen

Am 28. Februar soll Annegret Kramp-Karrenbauer (AKK) als Zeugin vor den Untersuchungsausschuss zu den mutmaßlichen Missbrauchsfällen an der Uniklinik in Homburg treten. Bei der Vernehmung dürfte vor allem eine Frage relevant sein.
AKK soll vor den U-Ausschuss treten. Archivfoto: BeckerBredel
AKK soll vor den U-Ausschuss treten. Archivfoto: BeckerBredel
AKK soll vor den U-Ausschuss treten. Archivfoto: BeckerBredel
AKK soll vor den U-Ausschuss treten. Archivfoto: BeckerBredel

Nach dem Bekanntwerden des Missbrauchsskandals in Homburg hat das Parlament des Saarlandes einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Unter anderem soll dieser prüfen, wie zuständige Stellen mit den Verdachtsfällen umgegangen sind.

Als Zeugin vor den U-Ausschuss geladen: Annegret Kramp-Karrenbauer. Nach Angaben des „SR“ soll die geborene Völklingerin am 28. Februar 2020 als Zeugin aussagen. Das habe die Ausschuss-Vorsitzende Dagmar Heib bestätigt.

AKK als Zeugin

Insbesondere eine Frage an AKK als Zeugin dürfte besonders wichtig sein: Wann hat sie „in ihrer Eigenschaft als damalige Wissenschaftsministerin von den Verdachtsfällen in der Ambulanz der Homburger Kinder- und Jugendpsychiatrie erfahren?“

Die Verteidigungsministerin hatte mitgeteilt, dass sie selbst erst mit Bekanntwerden des Skandals über die mutmaßlichen Missbrauchsfälle informiert worden sei. Das berichtet der „SR“.

U-Ausschuss setzt Arbeit fort

Vor etwa drei Wochen wurde vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes eine Beschwerde des früheren Klinikleiters Dr. Alexander von Gontard gegen die Erweiterung des Auftrags des U-Ausschusses abgewiesen. Die Beanstandung des ehemaligen Leiters sei nämlich „unbegründet“.

Unter anderem sah Gontard sein Persönlichkeitsrecht verletzt, weil durch die Erweiterung der Eindruck erweckt werde, ihn treffe die Verantwortung für mögliche Missbrauchsfälle im Uni-Klinikum.

Der Gerichtshof hingegen argumentierte: Es sei sogar „verpflichtend“, dass „Strukturen und Organisation des Universitätsklinikums auf einen sachlich und rechtlichen korrekten Umgang mit Hinweisen auf einen Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ überprüft würden. Daher kann die Arbeit des U-Ausschusses fortgesetzt werden.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Saarländischer Rundfunk