Mutmaßlicher Terrorhelfer Hassan A. aus Burbach: Fall landet vor BGH

Der Saarbrücker Fall des Terrorverdächtigen Hassan A. wird am 11. April den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Dessen 5. Strafsenat in Leipzig verhandele dann darüber, sagte eine BGH-Sprecherin am Freitag.
Hassan A. war vom Landgericht Saarbrücken verurteilt worden. Archivfoto: BeckerBredel.
Hassan A. war vom Landgericht Saarbrücken verurteilt worden. Archivfoto: BeckerBredel.
Hassan A. war vom Landgericht Saarbrücken verurteilt worden. Archivfoto: BeckerBredel.
Hassan A. war vom Landgericht Saarbrücken verurteilt worden. Archivfoto: BeckerBredel.

„Versuch der Beteiligung an einem Mord“
Dem Syrer war vor dem Landgericht Saarbrücken der „Versuch der Beteiligung an einem Mord“ zur Last gelegt worden, letztlich war er aber lediglich wegen versuchten Betrugs zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, so dass der Fall beim BGH landete.

180 000 Euro zur Finanzierung von Anschlägen
Laut Anklage soll der Syrer per Internetchat Kontakt zur Terrormiliz IS aufgenommen haben, um an 180.000 Euro zur Finanzierung von Anschlägen unter anderem in Deutschland zu kommen. Entsprechend hatte die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Haft gefordert. Der Mann selbst hatte gesagt, er habe den IS lediglich um Geld betrügen und nicht wirklich Anschläge begehen wollen.

„Weder fähig noch willens“, Anschläge durchzuführen
Konkrete Hinweise auf Komplizen und Autos zum Ausführen der Pläne hatte es nicht gegeben, auch war bei dem Mann kein Sprengstoff gefunden worden. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Das Saarbrücker Gericht war letztlich zu dem Schluss gekommen, dass der Syrer „weder fähig noch willens“ gewesen sei, Anschläge durchzuführen.