Mutter und Halbbruder in Dudweiler erstochen: Angeklagter schuldunfähig?

Ein 40-Jähriger, der unter einer schizophrenen Psychose leidet, soll seine Mutter und seinen Halbbruder erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem Zustand der Schuldunfähigkeit.
Mit einem Messer attackierte ein 40-Jähriger in Saarbrücken-Dudweiler seinen Halbbruder und seine Mutter. Archivfoto: BeckerBredel.
Mit einem Messer attackierte ein 40-Jähriger in Saarbrücken-Dudweiler seinen Halbbruder und seine Mutter. Archivfoto: BeckerBredel.
Mit einem Messer attackierte ein 40-Jähriger in Saarbrücken-Dudweiler seinen Halbbruder und seine Mutter. Archivfoto: BeckerBredel.
Mit einem Messer attackierte ein 40-Jähriger in Saarbrücken-Dudweiler seinen Halbbruder und seine Mutter. Archivfoto: BeckerBredel.

Einem 40-jährigen Mann aus Saarbrücken wird vorgeworfen, seine Mutter und seinen Halbbruder erstochen zu haben. Seit Freitag (13. März 2020) muss sich der Mann am Landgericht Saarbrücken in einem Sicherungsverfahren wegen Totschlags verantworten. Er befindet sich zurzeit in einer Forensik.

Staatsanwalt: 40-Jähriger schuldunfähig

Laut Anklage leidet der Mann unter einer schizophrenen Psychose. „Er war daher nicht in der Lage, das Unrecht der Taten einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln“, sagte der Oberstaatsanwalt. Er sei daher „hinreichend verdächtig, im Zustand der Schuldunfähigkeit durch dieselbe Handlung in zwei Fällen einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein“.

Angeklagter kann sich nicht erinnern

Der Verteidiger gab an, sein Mandant habe „null Erinnerung“ an die Geschehnisse. In den Wochen vor der Tat habe er täglich mehrere Joints geraucht.

Mutter und Tochter erstochen

Der Angeklagte soll auf seine 72 Jahre alte Mutter im September 2019 in Dudweiler mehrmals mit einem Küchenmesser eingestochen haben. Die Frau konnte zunächst aus ihrer Wohnung flüchten, starb jedoch vier Tage später in einem Krankenhaus. Anschließend soll er mindestens 20 Mal auf seinen 32-jährigen Halbbruder eingestochen haben, der sich ebenfalls in der Wohnung befunden hatte. Das Opfer starb noch vor Ort.

Als seine Schwester aussagt, brechen beide in Tränen aus

Als die Schwester des Angeklagten am Freitag als Zeugin aussagte, brachen beide in Tränen aus. Die 47-Jährige schilderte, dass ihr Bruder immer schon Wutausbrüche gehabt habe. Auch habe er Selbstgespräche geführt und sich bedroht gefühlt – in einem Fall sogar von Kindern, die auf der Straße gespielt hätten. Deshalb habe er mit einem Messer auf dem Balkon gestanden und gesagt, er müsse sich verteidigen.

Sie berichtete weiter, noch am Abend vor der Tat habe ihre Mutter gesagt, sie wisse nicht mehr weiter. Mutter und Tochter seien sich einig gewesen, dass der 40-Jährige erneut in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden müsse.

Für den Prozess sind zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte demnach am 20. März fallen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur