Nach Anschlag auf Saarbrücker Shisha-Bar: Verfahren gegen Ex-Rockerchef eingestellt

Das Verfahren wegen Anstiftung zum versuchten Mord gegen den Ex-Präsidenten der "Osmanen" ist vor dem Landgericht Saarbrücken zu Ende gegangen - und zwar ohne Verurteilung. Wegen eines anderen Deliktes wurde allerdings eine Bewährungsstrafe ausgesprochen.

Wegen Anstiftung zum versuchten Mord hat sich der frühere Anführer des saarländischen Zweigs der inzwischen verbotenen rockerähnlichen Gruppierung „BC Osmanen Germany“ vor dem Saarbrücker Landgericht verantworten müssen. Das Ergebnis: ein eingestelltes Verfahren, so „Bild Saarland“

Keine Verurteilung wegen Anstiftung zum versuchten Mord

Laut Medienbericht wurde der Angeklagte nicht wegen der Anstiftung des versuchten Mordes verurteilt. Die Beweislage, dass der Mann mutmaßlich andere Personen zu der Handgranaten-Attacke angestiftet hat, sei offenbar zu dünn gewesen.

Bewährungsstrafe

Eine Bewährungsstrafe sprach das Landgericht dennoch aus – allerdings wegen eines anderen Deliktes. Nach Angabe der „Bild“ wurde der frühere „Osmanen“-Anführer wegen Drogenhandels zu 22 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Granate explodiert vor Shisha-Bar

Dem Mann war vorgeworfen worden, im August 2016 Mitglieder seiner Gruppe zu einer Vergeltungsaktion gegen die damals rivalisierende kurdische Rockergang „Bahoz“ angestiftet zu haben. Dabei soll eine Handgranate im Tür-Eingangsbereich eines geschlossenen Ladens der „Bahoz“ in Saarbrücken zur Detonation gebracht worden sein. Verletzt wurde niemand. Durch die Explosion vor der Shisha-Bar entstanden laut Anklage erhebliche Zerstörungen im Außen- und Innenbereich des Ladens sowie an benachbarten Gebäuden.

Verwendete Quellen:
– Bild Saarland
– eigene Berichte