Nach Corona-Fällen: Diese Regeln gelten jetzt bei der Saar-Polizei

Das Landespolizeipräsidium hat seine Hygiene-Regeln verschärft. Sie gelten in allen Dienstellen. Auch Besucher sollten sie beachten.

Nach den Corona-Fällen in den Inspektionen Illingen und Saarbrücken-Burbach hat die Saar-Polizei die Hygiene-Regeln verschärft. Sie gelten für die Bediensteten sowie Besucherinnen und Besucher aller Dienststellen im Land, teilte Sprecher Falk Hasenberg am heutigen Donnerstag (8. Oktober 2020) mit.

Diese Regeln gelten jetzt

verpflichtendes Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung für alle Bediensteten im gesamten Innenbereich von Gebäuden (Flure, Treppenhäuser, etc.)
grundsätzliche Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung für Besucherinnen und Besucher aller polizeilichen Liegenschaften. In Außenbereichen kann darauf verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter gehalten wird
Abgabe einer Selbstauskunft: Wer eine Dienststelle betritt, muss für die Kontaktnachverfolgung ein Formular ausfüllen

Anzeige online erstatten

Laut Hasenberg können die Hygienemaßnahmen gegebenenfalls zu leichten Verzögerungen im Dienstbetrieb führen, zum Beispiel bei der Erstattung einer Anzeige. In diesem Zusammenhang weist das Polizeipräsidium auf die Online-Wache hin.

Corona-Fälle bei Saar-Polizei

In Illingen und Burbach waren zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei positiv auf das Coronavirus getestet worden. Weil sich dann auch ihre Kolleginnen und Kollegen testen lassen mussten, habe es eine kurzfristige Unterbrechung des Dienstbetriebs in Illingen gegeben, sagte Hasenberg. „Die Reaktionsfähigkeit für dringende Einsatzlagen ist und war davon nicht berührt“, so der Sprecher.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Landespolizeipräsidiums, 08.10.2020
– eigener Bericht