Nach Feuer in Losheimer Flüchtlingsheim: Warum der Verurteilte (20) erneut vor Gericht muss
Im Juni 2018 verurteilte das Landgericht Saarbrücken einen damals 18 Jahre alten Mann zu fünf Jahren Jugendstrafe – wegen Brandstiftung und Körperverletzung. Der Grund: Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Beschuldigte Monate zuvor in einer Asylbewerberunterkunft in Losheim am See ein Feuer gelegt hatte. Bei dem Brand erlitten drei Menschen Verletzungen.
Nun muss sich der heute 20-Jährige erneut vor Gericht verantworten. Wie die „SZ“ berichtet, akzeptierte der Bundesgerichtshof das ursprüngliche Urteil nicht. In Saarbrücken werde der Prozess deswegen neu aufgerollt, es gehe aktuell um den Verdacht des versuchten Mordes. Also einen Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft bereits zu Beginn des ersten Prozesses gegen den jungen Mann erhob.
Der Angeklagte hatte im Januar 2018 eine Wolldecke auf seinem Bett in einem Losheimer Flüchtlingsheim angezündet. Bei dem Feuer entstand ein Sachschaden von 80.000 Euro, drei Bewohner erlitten Rauchgasvergiftungen. Das stellten die Richter bereits fest. Derzeit wird der Prozess fortgesetzt.
Verwendete Quellen:
• Deutsche Presse-Agentur
• Saarbrücker Zeitung