Nach Feuerkatastrophe in Saarbrücken: Schun siegt mit Eilantrag gegen Suspendierung

Juristischer Erfolg: Der vom Dienst freigestellte Chef der Saarbrücker Berufsfeuerwehr, Josef Schun, siegt mit einem Eilantrag gegen seine Suspendierung.
Feuerwehrchef Josef Schun zeigt die Schlauchleitung für Löscheinsätze auf der Fechinger Talbrücke. Foto: Becker&Bredel
Feuerwehrchef Josef Schun zeigt die Schlauchleitung für Löscheinsätze auf der Fechinger Talbrücke. Foto: Becker&Bredel
Feuerwehrchef Josef Schun zeigt die Schlauchleitung für Löscheinsätze auf der Fechinger Talbrücke. Foto: Becker&Bredel
Feuerwehrchef Josef Schun zeigt die Schlauchleitung für Löscheinsätze auf der Fechinger Talbrücke. Foto: Becker&Bredel

Nach der Feuerkatastrophe in Saarbrücken sprach Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) den Chef der Saarbrücker Berufsfeuerwehr vom Dienst frei. Der Grund: Das Vertrauensverhältnis sei schwer erschüttert worden. Angeblich seien Fehler beim Ablauf des Einsatzes entstanden. Zumindest behaupteten das Mitglieder der Berufsfeuerwehr.

Allerdings kam das Verwaltungsgericht am Donnerstag (1. März 2018) zu dem Ergebnis, das meldet der „Saarländische Rundfunk“, dass die Suspendierung rechtswidrig sei. Weiterhin heißt es, dass keine Gründe vorliegen, Schun den weiteren Dienst zu untersagen.

Anklage wegen Betruges
Nun muss er sich einem ganz anderen Problem stellen. Wie die Staatsanwalt Saarbrücken am Freitagmorgen meldet, wird nun eine Anklage wegen Betruges gegen Josef Schun erhoben.

Der Feuerwehr-Chef hatte dem Aero-Club Pirmasens wohl ein ausgedientes Feuerwehr-Auto kostenlos zur Verfügung gestellt. Und dort war Schun Mitglied. Das Problem: Laut Staatsanwaltschaft hatte das Auto einen Wert von rund 2000 Euro. Kostenlos hätte er es dem Club also nicht überlassen können.

Darüber hinaus soll Schun Oberbürgermeisterin Britz vermittelt haben, es handele sich um ein schrottreifes Auto. Nur unter diesem Eindruck ließ sie die Übergabe des Autos zu. Das bedeutet auch: die Ermittlungen gegen Britz wurden eingestellt.