Nach Messer-Angriff in Saarbrücken: 32-Jähriger muss ins Gefängnis

Ein 32-Jähriger ist wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag verurteilt worden. Der Mann hatte einem Bekannten im Saarbrücker Stadtteil Burbach ein Messer gegeben und ihn aufgefordert, einen Streit-Kontrahenten anzugreifen.
Mit einem Messer hat ein Mann einen Kontrahenten in Saarbrücken-Burbach attackiert. Das Gericht verurteilte jetzt den 32-Jährigen, der den Angreifer dazu aufgefordert hatte. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk
Mit einem Messer hat ein Mann einen Kontrahenten in Saarbrücken-Burbach attackiert. Das Gericht verurteilte jetzt den 32-Jährigen, der den Angreifer dazu aufgefordert hatte. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk
Mit einem Messer hat ein Mann einen Kontrahenten in Saarbrücken-Burbach attackiert. Das Gericht verurteilte jetzt den 32-Jährigen, der den Angreifer dazu aufgefordert hatte. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk
Mit einem Messer hat ein Mann einen Kontrahenten in Saarbrücken-Burbach attackiert. Das Gericht verurteilte jetzt den 32-Jährigen, der den Angreifer dazu aufgefordert hatte. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk

Wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Saarbrücken einen 32-Jährigen zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

Messer-Attacke in Burbach

Die Richter sahen es laut „SZ“ als erwiesen an, dass der Mann Anfang November 2017 während eines Streits in Saarbrücken-Burbach einen Bekannten dazu aufgefordert haben soll, einem Kontrahenten mit einem Messer zu stechen. Der Mitstreiter habe die andere Person anschließend mit der Waffe attackiert, das Opfer wurde dadurch leicht verletzt.

Das Gericht wertete die sinngemäßen Aussagen des Verurteilten wie „stich ihn“ oder „schlag ihn“ als Beihilfe zum Angriff. Zudem habe der 32-Jährige seinem Mitstreiter das Messer im Vorfeld der Attacke übergeben.

Zu dem Disput war es vor einem Süßigkeitenladen gekommen. Der Grund für den Streit blieb laut Medienbericht auch nach dem Urteil unklar. Der Verteidiger des Verurteilten wertete die Auseinandersetzung laut „Bild“ als „völlig aufgebauschte Geschichte“ und hatte daher Freispruch für seinen Mandanten gefordert.

Verwendete Quellen:
– Saarbrücker Zeitung