Nach Urteil im Prozess um tödliche Raserei in Saarwellingen – Revision eingelegt
Revision im Prozess um tödliche Raserei in Saarwellingen
Wie der „SR“ berichtet, will der verurteilte Unfallfahrer von Saarwellingen die Entscheidung des Gerichts anfechten. Den Angaben zufolge kündigte sein Rechtsanwalt Revision vor dem Bundesgerichtshof an. Dieser werde sich nun mit dem Fall beschäftigen.
Gericht verhängt Freiheitsstrafe von drei Jahren
Die Richter sprachen den 30-Jährigen am vergangenen Dienstag der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig. Trotz Anzeichen eines epileptischen Anfalls hätte er sich ans Steuer seines Pkw begeben. Dafür wurde eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt sowie der Führerschein des Mannes entzogen. Sein Anwalt hingegen hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren beantragt.
Zwei Personen bei Unfall tödlich verletzt
Ursprünglich war der 30-Jährige wegen Mordes durch rücksichtslose und gefährliche Fahrweise angeklagt. Er war im August 2017 mitten in Saarwellingen (Landkreis Saarlouis) mit Tempo 130 ungebremst in ein Auto vor ihm gerast. Darin starb eine 43-jährige Frau, ihre Tochter (12) erlag zwei Monate später ihren Verletzungen.
Der Angeklagte selbst hatte sich bei dem Vater und Ehemann der Opfer entschuldigt und offiziell bei der Behörde einen lebenslangen Verzicht auf seine Fahrerlaubnis erklärt.
Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Saarländischer Rundfunk