Nalbach verklagt Bundesrepublik Deutschland

Der Kindergarten in Nalbach droht einzustürzen. Bürgermeister Peter Lehnert sieht sich zur Klage gezwungen.
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Die Gemeinde Nalbach hat Klage beim Landgericht Saarbrücken gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Konkret richtet sich die Klage gegen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).

In dem Rechtsstreit geht es um die Beseitigung von Gefahren für Leib und Leben auf und unter dem Gelände des Nalbacher Kindergartens sowie um Schadensersatz. „Das Gebäude ist durch massive Unterhöhlungen der Bodenplatte und tragender Fundamente in seiner Standsicherheit gefährdet“, erläuterte Bürgermeister Peter Lehnert auf Anfrage.

Stollen aus Wehrmachtzeit Ursache
Ursache dafür ist laut Gemeinde ein verzweigtes Luftschutzstollensystem, das bis zu 15 Meter unter dem Kindergarten und dem dazu gehörigen Spielplatz verläuft. Die Stollen wurden 1938/39 im Auftrag der Wehrmacht als militärische Luftschutzanlage gebaut. „Bis vor einem Jahr wussten wir nicht, dass dieses Stollensystem auch unter dem Kindergartengelände verläuft“, bestätigt Lehnert.

2016 begann die Gemeinde mit der Sanierung des Kindergartens, die insgesamt auf 2,5 Millionen Euro veranschlagt ist. „Ein von uns im vorigen Jahr veranlasstes Baugrundgutachten wies erstmals auf Unwägbarkeiten im Untergrund hin“, erläuterte Lehnert.

Kindergarten musste geschlossen werden
Weitere Untersuchungen hätten ergeben, dass etwa 60 Prozent der Bodenplatte und Fundamente des Kindergartens unterhöhlt seien. „Aus Sicherheitsgründen mussten wir einen Baustopp aussprechen und den Zugang zum Gelände wie auch den angrenzenden Fußweg sperren„, sagte Lehnert. Die Nalbacher Kleinkinder sind in den Kindertagesstätten Piesbach und Körprich untergebracht.

„Die BImA hat unsere Ansprüche gemäß des allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) auf Beseitigung der Gefahrenlage und eine Entschädigung für angefallene Kosten abgelehnt“, bedauert Lehnert. Dies bestätigte Thorsten Grützner, Pressesprecher der BImA auf Nachfrage.

„Eine fristgemäße Anmeldung von Ansprüchen hätte durch die Gemeinde spätestens bis zum Ablauf des Jahres 1959 erfolgen müssen“, sagte Grützner. Zudem habe der Bundesgerichtshof 2006 entschieden, dass nach Ablauf der genannten Frist keine Ansprüche mehr beim Bund geltend gemacht werden können. Dies auch dann nicht, wenn die Gefahrensituation erst nach 1959 entdeckt worden sei.

„Wie soll denn etwas angemeldet werden, von dem wir keine Kenntnis hatten?“, fragt Bürgermeister Lehnert. Um die Sanierung des Kindergartens finanziell stemmen zu können, zwinge ihn die BImA bei dieser Haltung leider zu einer Klage, argumentiert er.

Mit Verwendung von SZ-Material (Dieter Lorig).