Neue Corona-Verordnung im Saarland: Diese Regeln gelten ab heute

Im Saarland tritt am heutigen Samstag (20. November 2021) eine neue Corona-Verordnung mit zahlreichen Regelverschärfungen in Kraft. Wichtigste Neuerung ist die Einführung von 2G-Regeln. Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch zusammengefasst:
Ab heute (20.11.2021) gelten im Saarland zahlreiche Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Arne Dedert
Ab heute (20.11.2021) gelten im Saarland zahlreiche Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Arne Dedert

Neue Corona-Verordnung im Saarland ab heute

Am heutigen Samstag tritt im Saarland eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Im Fokus des neuen Regelwerks stehen vor allem Beschränkungen für Ungeimpfte. So hat die saarländische Landesregierung für viele Bereiche eine 2G-Regelung eingeführt. In manchen Bereichen gilt nun sogar eine 2G-Plus-Regel. Welche Regeln wo genau gelten, haben wir in unserer Übersicht für euch zusammengefasst:

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Hier gilt fortan an die 2G-Regelung im Saarland

Bestimmte Bereiche sind ab heute nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich. Ungeimpfte sind hingegen ausgeschlossen. Hier gilt ab sofort die 2G-Regel:

  • bei Veranstaltungen im Innenbereich
  • bei sexuellen Dienstleistungen und im Prostitutionsgewerbe
  • bei der Inanspruchnahme körpernaher (auch beim Friseurbesuch), nicht-medizinischer oder therapeutisch indizierter Dienstleistungen
  • Hotelübernachtungen sind nur unter Einhaltung der 2G-Regel möglich
  • in Schwimmbädern, Freizeitparks, Spielhallen, beim Sport, Museen, Theater, Kinos etc.
  • in der Gastronomie; Ausnahme: die Abholung von Speisen ist ohne 2G, aber dann mit Maske möglich
  • bei Schulveranstaltungen im Innenbereich (sofern man als schulfremde Person teilnehmen möchte).

Hier gilt ab sofort sogar die 2G-Plus-Regel

Für Bereiche mit einem besonders hohen Infektionsrisiko hat die Landesregierung sogar eine 2G-Plus-Regelung eingeführt. Das bedeutet, dass die Bereiche nur Geimpften und Genesenen zugänglich sind und diese darüber hinaus auch noch einen negativen Testnachweis benötigen. Hier gilt die 2G-Plus-Regel im Saarland:

  • In Clubs und Diskotheken
  • für Besuche in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Rehakliniken.

Hier gilt die 3G-Regel im Saarland

Dann gibt es nun auch Bereiche, in denen Geimpfte, Genesene und auch Ungeimpfte Zugang erhalten. Ungeimpfte allerdings nur mit negativem Testnachweis. Hier gilt ab sofort die 3G-Regel:

  • Bei Veranstaltungen (wie bspw. Weihnachtsmärkte) besteht die Wahlmöglichkeit zwischen 3G oder Maskenpflicht
  • Beim Präsenzbetrieb an Hochschulen gilt Maskenpflicht zusätzlich zu 3G Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen
  • In Schulen zu Elterngesprächen
  • Standesamtliche Trauungen.

Diese Personenkreise sind von den Regelungen ausgenommen

Ausgenommen von der 2G-, 2G-Plus- und 3G-Regelung sind folgende Gruppen:

  • Personen, die aufgrund medizinischer Kontraindikation nicht geimpft werden dürfen, insbesondere Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel (mit aktuellem negativen Test)
  • Kinder bis sechs Jahre
  • Kita-Kinder über sechs und Schüler:innen bei regelmäßiger Teilnahme am Testangebot in der Einrichtung

Maskenpflicht an Schulen und Universitäten

Im Schulbereich und im Hochschulbereich im Saarland kehrt man ab sofort zur Maskenpflicht zurück. Für den außerschulischen Bildungsbereich gelten je nach Dringlichkeit beziehungsweise Notwendigkeit der Durchführung und auch aufgrund des jeweiligen spezifischen Infektionsrisikos der Bildungsveranstaltungen die 3G (beispielsweise Fahrschulen, Erste-Hilfe-Kurse) beziehungsweise 2G-Regel (zum Beispiel künstlerischer Unterricht).

Verwendete Quellen:
– Informationen der saarländischen Landesregierung